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Schelbert Louis · Nationalrat · 2015-09-15

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-09-15

Wortprotokoll

Mit Bezug auf die vorhergehende Frage und die Antwort von Kollege Walter ist schon festzustellen, dass die Haltung mancher Bauern sehr erstaunt. Wenn ich die Abstimmungsresultate zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" anschaue und heute diese Lippenbekenntnisse höre, dann muss ich Ihnen sagen: Solche Widersprüchlichkeit irritiert.

Die Fraktion der Grünen beantragt, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Wir unterstützen das Anliegen, die Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen. Die Grünen haben sich gegen die einseitige Einführung dieses Prinzips gestellt, und sie begrüssen es, wenn es - hier konkret für Lebensmittel - geschwächt wird.

Die einseitige Einführung des Prinzips bedeutet, dass der Schweizer Markt für Produkte aus diesen Ländern geöffnet wird, während umgekehrt die EU- und EWR-Länder nicht in derselben Weise Gegenrecht gewähren müssen. Das ist aus geschäftlicher Warte nicht nachvollziehbar. Abgesehen davon wurde ein mögliches Verhandlungspfand ohne Not aus der Hand gegeben. Verträge prägen das Verhältnis der Schweiz zur EU, und das wird auf absehbare Zeit so bleiben. Verhandlungen erfordern ein Geben und Nehmen, das heisst, die Schweiz könnte die Bereitschaft zu einer Marktöffnung allenfalls als Beitrag in Verhandlungen einbringen.

Allerdings beinhaltet das Cassis-de-Dijon-Prinzip auch grundsätzliche Probleme: Es bedeutet, dass Produkte, die schweizerische Normen nicht erfüllen, trotzdem in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie zumindest in einem EU-Land zugelassen sind. Es besteht also real die Gefahr der Senkung von Qualitätsstandards. Die Schweizer Qualitätsstrategie der Land- und Ernährungswirtschaft wird gefährdet. Das wollen wir Grünen nicht.

Das Vernehmlassungsverfahren hat gezeigt, dass die Mehrheit der Kantone diese Haltung teilt. Sie wiesen auf Folgendes hin: Bei rund der Hälfte der gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip bewilligten Lebensmittel wurden wertgebende Inhaltsstoffe durch billigere Stoffe ersetzt, oder die Produkte wiesen höhere Fremdstoffanteile auf, wie z. B. Pestizide, Aflatoxine, das sind Pilzgifte, oder Taurine, das sind Stoffe, die für den Stoffwechsel von Belang sind, deren Zufuhr für den Menschen aber unnötig ist. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip untergräbt wichtige Qualitätsstandards und gehört deshalb abgeschafft. Die Vernehmlassung bestätigt unsere Haltung.

Neuere internationale Entwicklungen, insbesondere das mögliche Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, bestärken uns: Käme das sogenannte TTIP-Abkommen zustande, wäre mit Sicherheit auch die schweizerische Agrar- und Ernährungswirtschaft betroffen. Tritt es in Kraft, [PAGE 1547] während das einseitig eingeführte Cassis-de-Dijon-Prinzip noch besteht, ist die Gefahr real, dass es zum Import von unerwünschten Agrarprodukten aus den USA auf dem Umweg über die EU kommt. Die Standards, welche die Qualität der Lebensmittel bestimmen, dürften in der Folge ins Wanken geraten. Das wollen wir Grünen verhindern.

Schliesslich geht die Vorlage in die gleiche Richtung wie die Fair-Food-Initiative, die wir Grünen lancierten. Umweltfreundlich und fair, naturnah und tierfreundlich sollen die Lebensmittel hergestellt werden. Diese Messlatte soll für alle Produkte gelten, die hier zum Verkauf stehen, also auch für die importierten. Dem läuft das Cassis-de-Dijon-Prinzip zuwider. Es erlaubt den Import von Lebensmitteln, die weniger hohen Ansprüchen genügen dürfen. Seine Abschaffung dient zusammen mit der Fair-Food-Initiative nicht nur der Qualität im Lebensmittelbereich, sondern auch der Qualität ihrer Herstellung im Sinne von gerechteren Verhältnissen.

Es ist deshalb richtig, die Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen. Am besten wäre, das einseitig eingeführte Prinzip überhaupt aufzuheben, denn die Qualitätsvorbehalte und die Einseitigkeit gelten auch für Produkte in anderen Bereichen. Für die Aufhebung spricht, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip bislang ein Flop war. Die in Aussicht gestellten Minderausgaben von 2 Milliarden Franken sind nicht in den Portemonnaies von Konsumentinnen und Konsumenten geblieben. Die Aufgabe des Prinzips ist auch von daher gesehen kein Verlust. Es stärkt dafür die Rechtssicherheit, und so nebenbei vermindert sich auch der administrative Aufwand. Im Übrigen ist ein Gutteil der Auseinandersetzung vor allem ideologischer Natur.

Wir Grünen beantragen, der Vorlage zuzustimmen.