preparatory:AB 188664
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-09-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen das Postulat zur Annahme. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Kinderarbeit abgeschafft werden muss, [PAGE 1669] auch wenn dieses Ziel weltweit nur schrittweise erreicht werden kann.
Ich habe Ihnen, Herr Keller Peter, soeben sehr sorgfältig zugehört. Natürlich geht es um eine differenzierte Betrachtung, möglicherweise sogar um eine Betrachtung Land für Land oder zumindest Region für Region. Die Schweiz kann auf die Regulierungen in anderen Ländern allerdings nur indirekt Einfluss nehmen, und so unterstützt die Schweiz Projekte der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit, die auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen abzielen. Durch bessere Arbeitsbedingungen und bessere Bezahlung für Erwachsene kann man dazu beitragen, dass die Kinder sich nicht an der Arbeit beteiligen müssen. Im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens verlangt der Bund bei allen im Ausland erbrachten Leistungen mindestens die Einhaltung der IAO-Kernabkommen, und dazu gehören auch die Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter in der Beschäftigung und Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Dann fördert der Bund die Achtung der Menschenrechte. Der Bund unterstützt auch die internationalen Instrumente, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen bzw. die Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Der Bund unterstützt die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der IAO, und des Weiteren engagiert sich der Bund bei der Verbreitung privater Nachhaltigkeitsstandards und -labels, die allesamt die Einhaltung der IAO-Kernabkommen und somit auch den Verzicht auf Kinderarbeit vorsehen.
Der Bundesrat ist bereit, den Bericht zu erstellen und differenziert aufzuzeigen, wie wir unsererseits unseren Beitrag leisten können, damit Kinderarbeit nicht stattfinden muss.