preparatory:AB 188692
Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-08
Wortprotokoll
Unser Kollege Reimann will mit seinem Minderheitsantrag eine neue, vom Bundesamt für Polizei geführte Meldestelle einführen. Sie soll die eingegangenen Meldungen prüfen und soweit nötig zusätzliche Informationen einholen. Damit ist es aber noch nicht fertig: Die Meldestelle soll für den Bereich der Korruption - also nicht nur in Bezug auf die Bestechung von Amtsträgern, sondern auch für die Privatbestechung - ein eigenes Datenbearbeitungssystem unterhalten. Ihre Hauptaufgabe wäre, der zuständigen Strafverfolgungsbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn sie begründeten Verdacht schöpft, dass ein strafbarer Bestechungstatbestand vorliegt.
Unsere Fraktion lehnt diesen Antrag ab. Gegen einen solchen unnötigen administrativen Aufwand haben wir folgende Einwände:
1. Der vom Antragsteller anvisierte Vergleich mit der Meldestelle für Geldwäscherei ist nicht angebracht, da beträchtliche Unterschiede bestehen. In jenem Fall ist der Kreis der Meldepflichtigen eindeutig umschrieben, hier aber gar nicht. Das bedeutet, dass jedermann, der einen Verdacht hat, eine Meldung einreichen könnte. Dies würde zu einer Ausweitung des Whistleblowings führen, mit den dazugehörenden hohen Kosten in Bezug auf die Behandlung solcher Meldungen. Sollte die Meldestelle jedem Verdacht nachgehen, so bräuchte sie zahlreiche hochprofessionelle Beamte. Wir hätten so eine Superbehörde.
2. Die Schaffung einer neuen aufwendigen Bundesstelle im Zusammenhang mit einer Deliktkategorie, die in der Schweiz anerkanntermassen ein eher seltenes Phänomen darstellt, ist völlig unverhältnismässig und somit gar nicht gerechtfertigt.
3. Eine solche Meldestelle sollte aus Kohärenzgründen auch im Zusammenhang mit anderen, statistisch zahlreicheren Straftaten eingeführt werden, was offenbar nicht vorstellbar ist.
Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion, den Antrag der Minderheit Reimann Lukas abzulehnen.