Flach Beat · Nationalrat · 2015-09-08
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-09-08
Wortprotokoll
Immer wieder, wenn ein Skandal dieses Land ergreift, gehen wir hin und fangen an, unsere Gesetze zu ändern. Und am Ende dieses Gesetzgebungsprozesses stellen wir uns dann die Frage, was der ursprüngliche Grund dafür war, dass wir in diesen Aktionismus eingestiegen sind, und was dann am Schluss tatsächlich herausgeschaut hat. Aus diesem Grund ist es immer wichtig, dass man solche Prozesse, die wie hier aus einer Lex Fifa heraus entstehen, wirklich kritisch hinterfragt und schaut, ob denn tatsächlich für die Gesellschaft, für den Wirtschaftsplatz, aber auch für den Einzelnen ein positiver Effekt daraus entsteht.
Wir Grünliberalen sind der Meinung, dass dem hier so ist. Am Ende des Tages haben wir nämlich eine Gesetzgebung geschaffen, die einen wichtigen Teil des Schutzes der [PAGE 1359] Wirtschaft ins Strafgesetzbuch aufnimmt, nämlich das Verbot der Privatkorruption im Bereich der privaten Geschäfte. Wer glaubt, dass es in der Schweiz keine Korruption in diesem Bereich gebe, ist ganz sicher auf dem falschen Dampfer. Und wer glaubt, dass mit dieser Gesetzgebung betreffend Strafbarkeit im Bereich der privaten Geschäfte bei der Vorteilsannahme oder beim Annehmen von Geschenken im Sinne der Bestechung dann diese Bestechung ausgerottet wird, weil wir es im Strafgesetzbuch erwähnen, ist ebenfalls auf dem falschen Dampfer.
Der Kommissionssprecher, Kollege Jositsch, hat es gesagt: Eines der ganz grossen Probleme im Bereich der Privatkorruption ist, dass es eben gar nicht an die Öffentlichkeit kommt, dass der Staatsanwalt in aller Regel gar nicht erfährt, dass in diesem Bereich etwas vorgefallen ist. Darum ist die Whistleblower-Vorlage, die wir in eine Extrarunde geschickt haben, um sie zu vereinfachen, ein ganz, ganz wesentlicher Bestandteil dieses Pakets des in Zukunft zum Strafrecht gehörenden Straftatbestandes der Privatbestechung.
Wir werden deshalb vor allen Dingen daran gemessen werden, ob wir dann zusammen mit dieser Whistleblower-Vorlage eine stimmige gesetzliche Regelung geschaffen haben, die eben am Ende des Tages der Gesellschaft, der Wirtschaft, aber auch den einzelnen Unternehmungen und den Personen, die in den Unternehmungen arbeiten, tatsächlich etwas bringt. Denn wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass die kleinen Bestechungsfälle, die halt eben über eine Tasse Kaffee hinausgehen, die schon ein bisschen den Ruch haben, dass da beispielsweise einem Einkäufer in einer Firma eine Vorteilsannahme gewährt wird, nur dann verfolgt werden sollen, wenn sie auch tatsächlich eine Relevanz haben. Wir müssen darum auch aufpassen, dass wir den Richtern am Schluss ein Ermessen in der Beurteilung solcher Fälle belassen, wenn sie dann aufgedeckt werden, um entsprechend auch den Branchenunterschieden, die halt in der Wirtschaft einfach bestehen, angemessen Rechnung zu tragen.
Die Grünliberalen werden deshalb eintreten, und wir werden versuchen, dies so zu unterstützen, dass wir dann noch eine Differenz zum Ständerat haben, damit wir allenfalls dieses Gesetz zeitgleich mit der Whistleblower-Vorlage verabschieden können, sodass wir ein stimmiges und griffiges Gesetz haben, das aber die Wirtschaft nicht unbotmässig belastet.