Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-12-13
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Es geht bei Artikel 48 Absatz 3 um das Thema der Akzeptanz und der Abstützung der Anlagen nach Kernenergiegesetz. Das ist ein zentrales Anliegen. Ich möchte unterstreichen, dass ich in der Kernenergiewirtschaft keine Interessenbindungen habe und auch nie solche gehabt habe. [PAGE 1025]
Selbstverständlich brauchen wir die Kernenergie; sie muss technisch sicher sein, sie muss aber auch politisch und rechtlich sicher sein. Aus dieser Sicht gibt es hier ein gewisses Optimierungspotenzial. Dieser Einbezug der Kantone, den die Mehrheit ja nicht verneint und den auch der Rat bisher nicht verneint hat, hat eine doppelte Funktion. Es geht um die Abstützung von unten nach oben, aber umgekehrt auch um die Abstützung von oben nach unten; das ist auch ein Thema der Sicherheit.
Diesen Einfluss der Betroffenen hat die bisherige Beratung reduziert. Sie haben ein zweistufiges Verfahren mit der Rahmenbewilligung und der Baubewilligung beschlossen. Die Rahmenbewilligung ist von Ihnen, von uns als politischer Grundsatzentscheid ohne Rechtsanspruch konzipiert worden. Zwar sind Einwendungen und Einsprachen möglich, aber der Entscheid mündet in ein Referendum aus. Dieses Referendum ist eine verständliche und begrüssenswerte Neuerung. Damit haben Sie aber etwas zulasten der Standortregionen verändert. Einerseits haben Sie damit der landesweiten Demokratie zusätzlichen Einfluss zugebilligt, und andererseits haben Sie den direkt Betroffenen Einfluss weggenommen. Sie haben ein neues Spannungspotenzial zwischen dem landesweiten und dem lokalen, regionalen Demokratieeinfluss aufgetan. Bisher konnten sich die Standortkantone und -gemeinden an eine Bundesbehörde wenden, und diese war und ist verpflichtet, u. a. auf ihre Anliegen Rücksicht zu nehmen. Nach dem neuen Gesetz soll der landesweite Souverän entscheiden. Er ist dazu nicht mehr verpflichtet; das ist völlig klar.
Darüber hinaus hat die Kommission beantragt - und Sie haben es so beschlossen -, bei Rahmenbewilligungen die Zustimmung des Standortkantons zu eliminieren. Jetzt kann man nur noch eine Vernehmlassungsantwort abgeben, und das, obwohl 1979 die Rahmenbewilligung genau dafür konzipiert war, die Betroffenen, die Regionen, die Kantone, die lokalen Behörden und Gemeinden insgesamt anzuhören. Sie haben aus der Rahmenbewilligung ein anders geartetes politisches Verfahren gemacht. Mindestens aus der Sicht der Standortkantone haben Sie damit sowohl politisch wie sicherheitsmässig ein Problem geschaffen.
Ich versuche, einen Weg zu zeigen, wie wir in dieser Situation wenigstens etwas verbessern können. Schon der Bundesrat hat den ersten Schritt weg von den Betroffenen gemacht. Die Kommission hat das nur noch etwas ausgeweitet, und heute Morgen, mit dem Entscheid zum Antrag Inderkum, haben Sie das bekräftigt. Alle bundesrechtlichen Bewilligungen, ob sie von einer Bundesbehörde oder von einer kantonalen Behörde erteilt werden, werden jetzt durch einen einzigen Akt beim Bund erteilt. Aber auch alle kantonalrechtlichen Bewilligungen und alle Bewilligungen der Gemeinden werden ins gleiche Paket eingepackt. Das ist das Konzept der Vorlage, wie sie jetzt beschlossen wurde. Das ist eine klare Verschlechterung der Stellung der Standortkantone. Sie können nur noch an der Vernehmlassung teilnehmen, und sie haben sogar weniger Schutzmöglichkeiten als irgendein Privater. Ein Privater kann wenigstens am Schluss noch eine verwaltungsgerichtliche Beschwerde ans Bundesgericht machen, die Kantone nicht. Sogar die Gemeinden haben dieses Recht in gewissen Fällen, aber die Kantone nicht. Das scheint mir doch etwas wenig ausgewogen zu sein, und zwar von der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen her. Ich sehe nicht, wie Sie diesen Entscheid von der Kompetenzverteilung her rechtfertigen. Die Kernenergiekompetenz schliesst eine derartige Zentralisierung nicht ein. Zudem ist der Entscheid problematisch aus der Sicht der neuen Bundesverfassung, die den Kantonen gemäss Artikel 46 für die Umsetzung ausdrücklich einen möglichst grossen Spielraum zubilligt. Ich habe jedenfalls in den Protokollen nicht entdeckt, dass man diese Problematik in der Kommission diskutiert und diese Einschränkung begründet hätte. Sie haben, wie bereits heute Morgen angetönt wurde, schon bei der Bearbeitung dieses Entwurfes ein gewisses Problem der Mitwirkung der Kantone bei der Gesetzgebung des Bundes geschaffen. Ich beglückwünsche die Kommission zwar dazu, dass sie diese schwierige Vorlage in derart kurzer Zeit aufbereitet hat. Aber weil diese Änderung erst in der Kommission beschlossen und die Fahne erst letzte Woche publiziert wurde, hat das natürlich dazu geführt, dass sich die Kantone und die Gemeinden dazu gar nicht mehr äussern konnten, es sei denn, sie hätten auf irgendwelchen inoffiziellen Wegen von diesen Änderungen gehört. Das ist problematisch. Herr Inderkum hat auf dieses Problem, glaube ich, auch hingewiesen. Die Bundesverfassung garantiert diese Mitwirkungsmöglichkeit bei der Gesetzgebung. Das gilt für alle Bundesbehörden, auch für das Parlament und für den Erstrat. Es erstaunt denn auch nicht, dass entsprechende Briefe der Aargauer Regierung und der drei Standortgemeinden vorliegen.
Hier ist meines Erachtens im Grunde genommen ein Malheur passiert: Die Kommission wollte materiell wohl keine andere Ordnung einführen, als sie mir vorschwebt, aber es ist irgendetwas passiert. Das kann man jedoch meines Erachtens mit einer anderen Formulierung auffangen.
Die Mitsprache der Standortregionen zu streichen hätte Auswirkungen über dieses Verfahren hinaus. Das wäre ein negatives Präjudiz für andere Grossprojekte, die unter Umständen die gleiche Spannung zwischen dem landesweiten Nutzen und der lokalen und regionalen Betroffenheit in sich vereinen. Es gäbe schonungsvollere Wege, mit diesem Problem umzugehen, als den Weg, der jetzt beantragt ist.
Sie haben gemäss meinem Verständnis drei Möglichkeiten:
1. Sie wählen die heutige Lösung, die besser wäre als die Lösung, die die Kommission jetzt beantragt.
2. Wenn Sie die heutige Lösung nicht wollen, dann wählen Sie doch einen Weg, bei dem die Standortkantone und -gemeinden verpflichtet würden, die Bewilligung mit den entsprechenden Vorbehalten der bundesgerichtlichen Rechtsprechung betreffend die Rücksichtnahme auf die Erfüllung der Bundesaufgaben zu erteilen.
3. Sie wählen wenigstens die Minimallösung, die ich Ihnen beantrage, die nicht bloss eine Vernehmlassung, sondern eine Zustimmung der kantonalen Behörden nach Artikel 25 des Raumplanungsgesetzes einschliesst.
Was geschieht gemäss meinem Antrag, wenn diese Zustimmung verweigert würde? Dann hätten die Kantone, wenn sie nicht einverstanden sind, die Möglichkeit, sich mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Entscheid des Departementes zu wehren. Das bringt keine Verzögerung und kein weiteres Verfahren. Die Argumente, die vorhin gegen die Vorstellungen von Herrn Inderkum vorgebracht wurden, sind hier also meines Erachtens nicht am Platz: Das Verfahrensgestrüpp wird ebenso ausgeräumt, und es findet kein zusätzliches Verfahren statt. Es gibt ohnehin Beschwerden ans Bundesgericht, ob da noch eine Kantonsbeschwerde dabei ist, spielt keine Rolle, sie dürfte wahrscheinlich auch nicht die schlechtere Beschwerde sein.
Es geht bei diesem Antrag um ein bedeutsames Gut: Es ist einfach so, dass das Vertrauen der örtlichen Bevölkerung zu ihrem Gemeinderat und zu ihrer Kantonsregierung doch tendenziell grösser ist als das zur fernen Bundesverwaltung.
Darum empfehle ich Ihnen hier, diesem minimalen Antrag zuzustimmen.