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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-09-08

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-08

Wortprotokoll

Bei dieser Vorlage geht es um die Umsetzung der Swissness-Gesetzgebung. Mit der Kommissionsmotion wollen wir, dass der Bundesrat beauftragt wird, die Ausführungsbestimmungen zur Swissness-Gesetzgebung nochmals zu überdenken. Das ist die Zielsetzung.

Wenn nun gesagt wird, dass der Bundesrat ja immer den Auftrag hat, eine von beiden Räten beschlossene und von verschiedenen Wirtschaftsverbänden als sinnvoll erachtete Gesetzesrevision umzusetzen, dann stimmt das. Das ist Aufgabe des Bundesrates. Aber wir haben auch den Auftrag, das selbst zu überprüfen und zu schauen, ob diese Gesetzesrevision tatsächlich auch umgesetzt wird. Die Gesetzgebung, also die Swissness-Vorlage, die wir im Parlament, im Ständerat und im Nationalrat, verabschiedet haben, ist in der Kommission unbestritten. Es geht hier also nicht um die Gesetzesvorlage. Es geht bei dieser Kommissionsmotion ausschliesslich darum, wie die Gesetzesvorlage vom Bundesrat umgesetzt wird. Ist die Umsetzung eher wirtschaftsfreundlich oder eher wirtschaftsfeindlich? Stärkt sie die Marke Schweiz eher, oder schwächt sie die Marke Schweiz eher? Werden Arbeitsplätze eher gefördert oder eher aufs Spiel gesetzt? Fördert sie die Rechtssicherheit oder eben nicht?

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat eine Gesamtbeurteilung vorgenommen und hat nicht - das darf ich hier wohl sagen - einzelne Branchen präferiert. Dabei ist die Kommission mit einem sehr knappen Ergebnis, mit 10 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen und mit dem Stichentscheid des Präsidenten, zum Schluss gekommen, dass die Inkraftsetzung der Swissness-Vorlage vorerst auszusetzen ist und die Ausführungsverordnungen zu vereinfachen sind.

Also nochmals: Nicht das Gesetz soll gekippt werden, vielmehr geht es hier um die Ausführungsbestimmungen und nur um diese. Zudem hat das Parlament - auch das muss ich hier klar festhalten, das ist in der Kommission für Rechtsfragen geklärt worden -, auch wenn es ein Bundesratsgeschäft ist, mittels Kommissionsmotion die Möglichkeit, dem Bundesrat Änderungen vorzuschlagen und solche anzuregen.

Ich möchte noch auf drei Bemerkungen aus der Kommissionsarbeit zu sprechen kommen, da wir das teilweise im Zusammenhang mit dieser Kommissionsmotion besprochen haben. Wir haben ja eine Subkommission eingesetzt. Von links bis rechts ist da sehr konstruktiv und angeregt diskutiert worden. Das hier sind die Protokolle; ich habe in den letzten zwölf Jahren selten gesehen, dass so viele Protokollseiten zu einer Vorlage geschrieben worden sind. Die Auswertung dieser Protokolle war ein Thema dieser Diskussionen.

Zu den Vorbemerkungen: Die Reputation der Marke Schweiz ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wie im Bericht des Seco vom 2. Mai 2012 - diesen haben wir in der Subkommission besprochen - steht, "kann weiter nicht davon ausgegangen werden, dass die Swissness-Regeln alleine die Swissness-Prämie garantieren würden". Konkret heisst das: Wir können nicht davon ausgehen, dass, wenn unsere Unternehmen durch die Ausführungsbestimmungen höhere Kosten haben, diese Kosten dann auf den Preis abgewälzt werden können. Das ist eine Feststellung des Seco.

Im Seco-Bericht vom 2. Mai 2012 steht ebenso, ich zitiere: "Denn Inlandleistungsvorgaben stehen grundsätzlich im Gegensatz zum Trend Richtung aufbrechender internationaler Wertschöpfungsketten." Unsere Unternehmen sind in internationale Wertschöpfungsketten eingebunden. Das müssen wir auch berücksichtigen, wenn wir die Ausführungsbestimmungen anschauen.

Die Ausführungsbestimmungen sind schon bei der Vorberatung der Gesetzesvorlage diskutiert worden. Das Bundesamt für Landwirtschaft und andere Ämter haben Ausführungsbestimmungen vorgelegt. Wir waren, das darf ich auch sagen, von links bis rechts nicht so glücklich über die Bestimmungen. Vor allem wollten wir wissen, was das dann konkret heisst. In der Subkommission haben diese Ausführungsbestimmungen, die uns vorgelegt wurden, eigentlich aufgezeigt, dass es sehr schwierig wird, eine solche Gesetzesvorlage für unsere Gesamtwirtschaft - ich betone: für unsere Gesamtwirtschaft - auch praxistauglich umzusetzen.

Bereits in der Subkommission wurde uns vom Bundesrat und von der Verwaltung mehrmals zugesichert, dass dann bei den Ausführungsbestimmungen schon geschaut werde und dass für alle Branchen praxistaugliche und pragmatische Lösungen gesucht würden. Das wurde uns gesagt, weil wir schon sehr früh gemerkt haben, dass es schwierig wird, das umzusetzen. Nun liegen die Ergebnisse vor. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist zur Überzeugung gelangt - wenn auch knapp, mit Stichentscheid des Präsidenten -, dass die Ausführungsbestimmungen eher nicht praxistauglich und pragmatisch seien.

Die Minderheit Schwaab - da beschränke ich mich auf zwei wesentliche Punkte, das hören wir noch ausführlich, ich konzentriere mich vorwiegend auf die Ausführungen der Mehrheit - ist der Meinung, dass es nun eben in der Kompetenz des Bundesrates liege, die Ausführungsbestimmungen und den Zeitpunkt der Inkraftsetzung festzulegen. Ebenso vertritt die Minderheit die Meinung, dass man, wenn es dann Probleme gebe, eher das Gesetz ändern müsse und nicht die Ausführungsbestimmungen auf Eis legen sollte. Die Minderheit will die Swissness-Vorlage nicht sozusagen auf kaltem Weg ausschalten und will auch nicht, dass wir uns als Parlament jetzt schon einschalten. Man will offensichtlich zuerst Erfahrungen sammeln und allenfalls dann reagieren.

Die Mehrheit, wie bereits gesagt, hat hier eine andere Meinung. Die Umsetzung der Swissness-Vorlage hat uns bereits in der Subkommission Kopfzerbrechen gemacht, wenn ich das so sagen darf. Wenn wir die Reaktionen aus der Wirtschaft anschauen, dann sehen wir, dass das Kopfweh bereits eingetreten ist, bevor die Ausführungsbestimmungen in Kraft sind. Die Mehrheit - das ist vielleicht auch das Anliegen der Minderheit, denke ich - will für alle Branchen praxistaugliche und pragmatische Lösungen und nicht nur für ein paar wenige Firmen und für ein paar wenige Branchen, die am lautesten schreien und sagen: Nein, ihr müsst das umsetzen!

Es ist uns in der Subkommission immer wieder zugesichert worden, dass die neuen Swissness-Bestimmungen allgemeinverständlich und einfach und klar ausgestaltet würden. Genau das fordern wir mit dieser Kommissionsmotion: allgemeinverständlich, klar formuliert, grosse Rechtssicherheit. Es braucht zum Beispiel mehr Rechtssicherheit bei den Verfahren und bei den Kriterien zur Erlangung von Qualitätsausnahmen. Die Mehrheit der Kommission ist auch der [PAGE 1376] Meinung, dass die Ausführungsbestimmungen die Voraussetzung dafür schaffen müssen, dass möglichst viele Branchen und möglichst viele Unternehmen in den Genuss des Gütesiegels Swissness kommen können. Man darf nicht einfach sagen, es sei ja freiwillig. Nein, es sollte nicht einfach die Meinung vorherrschen, das sei ja freiwillig. Wir müssen Bestimmungen erlassen, von denen möglichst viele Unternehmungen profitieren können. Das Ziel der Ausführungsbestimmungen muss sein, dass eben auch die Nahrungsmittelindustrie, die Maschinen-, Metall- und Elektroindustrie und vor allem Zehntausende von KMU davon profitieren können. Sie müssen einfach und verständlich und pragmatisch ausgestaltet sein. Gemäss der Mehrheit der Kommission können wir es uns nicht leisten, gerade nicht im aktuellen Wirtschaftsumfeld, mit einem solchen luxuriösen Bürokratiemoloch Zehntausende von Arbeitsplätzen nicht nur aufs Spiel zu setzen, sondern ihren Verlust geradezu in Kauf zu nehmen.

Ich bitte Sie unbedingt, der Mehrheit zu folgen.