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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-08

Wortprotokoll

Sie sowie Ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Ständerat haben am 21. Juni 2013 in der Schlussabstimmung die Vorlage mit dem Titel "Swissness" verabschiedet. In Ihrem Rat hat die Vorlage eine besonders deutliche Mehrheit gefunden, nämlich eine von 135 zu 47 Stimmen. Gegen dieses Gesetz wurde auch kein Referendum ergriffen.

Nach der Verabschiedung hat der Bundesrat eigentlich immer dieselben Aufgaben: Er bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, und er erlässt die dazugehörenden Verordnungen. Seit der Verabschiedung des Gesetzes ist der Bundesrat mit der Umsetzung beschäftigt. Er hat sich in diesem Prozess intensiv mit den Anliegen der verschiedenen Branchen, Verbände und Kantone auseinandergesetzt. Er hat am Ende auch die drei parlamentarischen Kommissionen konsultiert und dort weitere Empfehlungen erhalten.

Was ist in diesem Prozess passiert? Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat bzw. zuerst die Verwaltung die entsprechenden Verordnungen noch einmal überarbeitet. Er hat sehr viele Anliegen aufgenommen, die im Rahmen der Vernehmlassung vorgebracht worden sind. Man ist auch mit den Branchenverbänden zusammengesessen und hat geschaut, wo man etwas tun kann. Aber selbstverständlich hat all das eine Grenze. Die Grenze, an die sich der Bundesrat halten muss - und ich hoffe, dass Sie anerkennen, dass er das tun muss -, ist das Gesetz, das Sie verabschiedet haben. Es gibt Leute, die das Gesetz nicht gut finden. Der Bundesrat hat das jetzt nicht zu beurteilen, es wurde von Ihnen so verabschiedet. Es gibt sogar Leute, die heute das Gesetz oder Dinge im Gesetz kritisieren, die sie damals selber eingebracht haben. Ich erinnere Sie nur an eine Bestimmung: Bei einem Milchprodukt müssen nun 100 Prozent Schweizer Milch enthalten sein, damit es als Schweizer Produkt ausgezeichnet werden kann. Heute wird diese Bestimmung als Verkomplizierung kritisiert. Aber mit diesen Widersprüchen müssen vor allem Sie leben können.

Der Bundesrat hat aber alles darangesetzt, den gesetzlichen Rahmen auszuschöpfen und die Umsetzung der Swissness-Vorlage so stark wie möglich zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Deshalb ist die Motion, die Sie heute beraten, bereits erfüllt. Deshalb lehnt der Bundesrat die Motion ab - weil der Bundesrat das, was die Motion verlangt, also Vereinfachungen der Verordnungen, bereits gemacht hat.

Der Bundesrat und auch Sie haben im Hinblick auf die heutige Beratung viele Telefonanrufe und Briefe erhalten. Ich muss Ihnen sagen: Das Lobbying, das ich hier wieder einmal erlebt habe, ist doch an der oberen Grenze. Man hat sich auf allen Seiten für zusätzliche Vereinfachungen eingesetzt. Nun muss ich Ihnen einfach sagen: Bei diesen Verordnungen sind die Forderungen nach Vereinfachungen ein bisschen speziell. Ich sage Ihnen jetzt ein paar Beispiele, die wir in den Verordnungen haben, bei denen wir den einzelnen Branchen, den einzelnen Verbänden, den einzelnen Herstellern im Detail entgegengekommen sind.

Wir haben z. B. in Bezug auf die Bagatellprodukte eine Regelung in den Verordnungen eingeführt, dass Bagatellprodukte nicht eingerechnet werden müssen. Das ist eine administrative Erleichterung, die beispielsweise von den Herstellern von Suppen explizit gewünscht wurde.

Wir haben für die Halbfabrikate eine deutliche Vereinfachung eingeführt. Das ist für die Lebensmittelindustrie von grosser Bedeutung. Es war klar, dass das von der Lebensmittelindustrie explizit gewünscht wurde. Auch diese Entlastung wurde in die Verordnungen aufgenommen.

Ein weiteres Beispiel: Neu darf auch für einen Rohstoff, der vollständig aus der Schweiz stammt, die Herkunftsangabe "Schweiz" verwendet werden. Das war ein Entgegenkommen an die Lasagne-Produzenten und an die Kräuterbonbon-Produzenten. Auch diese Entlastung wurde von der Industrie gewünscht, und wir haben sie vorgenommen.

Noch etwas: Es dürfen Produkte von Flächen im Ausland, die von Schweizer Bauern bewirtschaftet werden, mit Swissness ausgelobt werden. Das war ein wichtiges Anliegen der Kantone Genf, Jura und Schaffhausen; es war auch ein Anliegen des Schweizer Bauernverbandes. Auch die konsultierten Kommissionen haben das gewünscht. Wir haben hier die Anwendung ebenfalls vereinfacht.

Wir sind den Branchen entgegengekommen und haben Ausnahmen vorgenommen. Für das Bier, für die Lasagne, für die dunkle Schokolade, für den Kaffee, für x Produkte haben wir Bestimmungen gefunden, die den entsprechenden Anliegen entgegenkommen und administrative Vereinfachungen vorsehen. Wenn Sie jetzt sagen, wir sollten die Verordnungen vereinfachen und - ich weiss es nicht - drei Viertel der Artikel streichen, dann ist das nicht im Interesse all der Leute, die Ihnen Briefe geschrieben haben, im Gegenteil: Dann würden sie alle diese Artikel wieder verlieren, mit denen wir ihnen entgegengekommen sind, die wir im Rahmen der Verordnungen für sie, für die Lebensmittelindustrie, für diejenigen, die ihre Anliegen vorgetragen haben, aufgenommen haben. Noch einmal: Das ist ganz bestimmt nicht im Sinne derjenigen, die Ihnen geschrieben haben.

Ich könnte Ihnen noch Dutzende von Beispielen bringen, was wir alles in die Verordnungen aufgenommen haben. Wir haben auch die entsprechenden Kommissionen konsultiert, wie das bei Verordnungen üblich ist. Wir haben die Kommissionen für Rechtsfragen der beiden Räte und auch die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben konsultiert. Ich kann Ihnen hier sagen: Im Rahmen dieser Konsultationen können die Kommissionen jeweils noch Anliegen [PAGE 1378] einbringen und Empfehlungen abgeben. Wir haben alle Empfehlungen, die im Rahmen der Konsultation dieser Kommissionen vorgebracht wurden, auch noch in die Verordnungen aufgenommen. Das ist alles berücksichtigt worden.

Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat sagt, diese Motion sei erfüllt.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zu den Investitionen. Es ist schon wichtig, dass Sie sich auch immer folgender Tatsache bewusst sind: Wenn Sie ein Gesetz verabschieden, das Referendum dagegen nicht ergriffen wird und es die Wirtschaft eminent betrifft, reagiert die Wirtschaft und fällt Entscheidungen; sie rechnet damit, dass das Gesetz irgendwann einmal in nützlicher Frist in Kraft treten wird und auch die entsprechenden Verordnungen im Rahmen des Gesetzes verabschiedet werden. Wir wissen von Unternehmen, die jetzt im Hinblick auf dieses Gesetz Investitionsentscheide gefällt haben. Ich spreche hier zum Beispiel vom Unternehmen Victorinox, das im Jura 32 Millionen Franken investieren will, weil es dort Swissness-Uhren produzieren will - ich kann Ihnen noch weitere Beispiele zu gerade auch für die verschiedenen Regionen enorm wichtigen Investitionsentscheiden nennen. Wenn jetzt das Parlament ein Gesetz, das es verabschiedet hat und gegen welches kein Referendum ergriffen wurde, einfach aussetzt, mit dem Auftrag, Verordnungen zu vereinfachen, nachdem man diese gerade so ausgestaltet hat, dass sie die Bedürfnisse der einzelnen Branchen bestmöglich berücksichtigen, ist dies das Gegenteil von Rechtssicherheit und für Investitionsentscheide nicht sinnvoll und nicht hilfreich.

Ich möchte noch auf ein Postulat Germann (15.3214) zu sprechen kommen, über das der Ständerat bereits befunden hat. Dieses Postulat hat einen sehr ähnlichen Inhalt wie die Motion, über die Sie heute beraten. Die Diskussion im Ständerat über dieses Postulat war ausführlich und im Resultat sehr klar. Im Ständerat wurde Folgendes festgestellt: Das Gesetz wurde vom Parlament verabschiedet, viele Unternehmen haben sich darauf ausgerichtet und haben, wie gesagt, Investitionen gemacht, um vom neuen Gesetz zu profitieren. Diese Unternehmen dürfen auf die Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit zählen, die gerade unser Land so stark gemacht haben.

Der Bundesrat hat von Ihnen den Auftrag erhalten, das Inkrafttreten des Gesetzes zu beschliessen. Er hat dies am vergangenen Mittwoch gemacht. Er hat die entsprechenden Verordnungen verabschiedet, nachdem er alles getan hat, um der Industrie und den einzelnen Unternehmen im Rahmen des Gesetzes entgegenzukommen.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion abzulehnen: Sie ist erfüllt.

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