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Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-09-08

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-08

Wortprotokoll

Namens der FDP-Liberalen Fraktion beantrage ich Ihnen ebenfalls, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Zur Begründung kann ich eigentlich auf die Detailberatung im Ständerat verweisen. Der Ständerat hat sich nach dem Eintreten bei der Variantenauswahl mit 20 zu 20 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten für die Variante A entschieden. Diese Variante A heisst: "Bund und Kantone setzen sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung ein." Alle übrigen, detaillierten Varianten sind im Ständerat unterlegen. Das weist doch darauf hin, wie minimal der Konsens im Ständerat und in der ersten Beratung in unserer Kommission gewesen ist. Folgerichtig ist denn auch unser Rat der seinerzeitigen Kommissionsminderheit gefolgt und hat relativ klar Nichteintreten beschlossen. Nun hat dieser Entscheid, auf die Vorlage nicht einzutreten, auch in unserer KVF eine Mehrheit gefunden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Bundesverfassung an sich ein Katalog von Grundregeln ist, eine Art Leitplanke für die Gesetzgebung. Den eigentlichen regulatorischen Mehrwert aber, den müssen wir im Gesetz regeln. Nachdem wir in den verschiedenen Gesetzen alle möglichen Grundversorgungsaspekte bereits ausführlich beschrieben und reguliert haben, bietet eine neue Verfassungsbestimmung im Sinne der Kommissionsminderheit keinen Mehrwert. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass in Artikel 48a der Bundesverfassung bereits ein ausführlicher Katalog der Grundversorgungsaspekte aufgeführt ist. Da diese aber von den Kantonen wahrzunehmen sind, ist es sinnvoll, diesen Katalog in der Bundesverfassung zu haben. Diese Bestimmung ist im Rahmen des NFA neu in die Bundesverfassung aufgenommen worden. Sie finden ferner in der Botschaft des Bundesrates auf den Seiten 3414ff. einen ganzen Katalog der heute bereits geltenden Grundversorgungsaufgaben, die von den verschiedenen Akteuren sichergestellt werden müssen.

Der Bundesrat ist denn auch mit uns der Auffassung, dass diese Verfassungsbestimmung namentlich in der allein mehrheitsfähigen Variante A nichtssagend und eine blosse Zeichensetzung ist. Verschiedene Votantinnen und Votanten, die der Kommissionsminderheit angehören, haben dieses Wort bereits verwendet; ihnen geht es um eine Zeichensetzung und nicht um eine Konkretisierung der Grundversorgung. Mit unserer Bundespräsidentin, die das in einem anderen Zusammenhang gesagt hat, möchten wir aber wiederholen: Unsere Bundesverfassung ist keine Zeichensammlung, vielmehr geht es um konkrete Leitplanken. Für die Zeichensetzung ist die Bundesverfassung zu schade. Insofern bietet die von der Kommissionsminderheit vorgeschlagene Verfassungsbestimmung keinen Mehrwert. Wir haben die Grundversorgung ausreichend in der Gesetzgebung unseres Landes gesichert.

Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und auf dieses Geschäft nicht einzutreten.