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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-03-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-03-11

Wortprotokoll

Sie können schon auch hierbleiben und zuhören, das wäre auch eine Möglichkeit. (Heiterkeit) Ich spreche nicht mehr lange.

Auf die Offenlegung der nichtfinanziellen Informationen kann nach der EU-Richtlinie aber auch verzichtet werden, und zwar dann, wenn die Unternehmen den Verzicht klar begründen. Das heisst, es handelt sich bei dieser Verzichtlösung um einen sogenannten "Comply or explain"-Ansatz. Die EU-Richtlinie beschränkt sich jedoch auf die Berichterstattung über die nichtfinanziellen Informationen, und sie enthält damit nur eine implizite Sorgfaltsprüfungspflicht.

Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der Motion Ihrer Aussenpolitischen Kommission. Der Bundesrat unterstützt auch die Leitlinien der Uno. Die Schweiz hat als Sitzstaat von zahlreichen international tätigen Grosskonzernen eine besondere Verantwortung, die internationalen Bemühungen zur Stärkung der Menschenrechte und des Umweltschutzes mitzutragen. Transparenzbestimmungen tragen schliesslich aber auch zur Verminderung des Risikos von Reputationsschäden erheblich bei. Es passiert nichts so schnell wie ein Reputationsschaden, und Sie bringen nichts so schlecht wieder weg wie diesen Schaden, wenn Sie ihn mal haben. Es ist eine wichtige staatliche Aufgabe, und es ist auch eine Aufgabe des Wirtschaftsstandorts Schweiz, den Standort Schweiz vor Reputationsschäden zu schützen.

Nun ist es aber so, dass die Motion aus Sicht des Bundesrates weiter geht als die Regelung der EU, weil sie die Verankerung einer ausdrücklichen Sorgfaltsprüfungspflicht verlangt. Die Motion sieht auch keine Möglichkeit eines Verzichts auf die Berichterstattung vor, wie sie in der EU-Regelung enthalten ist. Das sind die Gründe, warum der Bundesrat die Motion ablehnt.

Aber der Bundesrat ist bereit, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, und zwar soll diese sich an der EU-Regelung orientieren. Der Bundesrat hat ja kürzlich eine Revision des Aktienrechts in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsvorlage zur Berichterstattungspflicht betreffend nichtfinanzielle Informationen soll dann zu einem späteren Zeitpunkt an die Hand genommen werden, und zwar dann, wenn wir wissen, wie die Umsetzungsarbeiten in den EU-Mitgliedstaaten vor sich gehen. Damit anerkennt der Bundesrat ausdrücklich, dass die Transparenz im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt erhöht werden soll. Mit dieser Vorgehensweise wird dem Anliegen der Motion zumindest teilweise entsprochen.

Noch eine Bemerkung zur Argumentation der Minderheit Fiala: Die Uno-Leitlinien sehen eben nicht eine fakultative Regelung vor, wonach das Unternehmen, wenn es diese Sorgfaltsprüfung machen möchte, das tun kann, es sonst aber auch bleibenlassen kann. Es ist auch so, dass die EU explizit, ich habe es gesagt, in allen Mitgliedstaaten eine Umsetzungsgesetzgebung verlangt. Der Bundesrat teilt die Meinung der Minderheit nicht, er ist hier klar der Ansicht, dass es sich die Schweiz eben nicht leisten kann, internationale Entwicklungen zu ignorieren. Sie haben gehört, wohin der internationale Trend geht. Es gibt keinen Anlass, hier die Schweiz aussen vor bleiben zu lassen, denn wenn der Reputationsschaden angerichtet ist, dann ist es zu spät.

Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat Ihnen die Ablehnung der Motion beantragt. Er wird die Entwicklung beobachten und berücksichtigen und dann mit einer entsprechenden Vorlage an Sie gelangen.