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Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2015-03-11

Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Der Nationalrat ist Zweitrat. Der Ständerat hat das Geschäft in der Wintersession mit 41 zu 0 Stimmen genehmigt. Zur Verfolgung von schweren Straftaten und zur Suche von Personen in Not soll die gerichtspolizeiliche Fernmeldeüberwachung dem technischen Fortschritt angepasst werden. Die Investitionen belaufen sich auf die Höhe von 112 Millionen Franken, davon sind 13 Millionen Franken Eigenleistungen des EJPD abzuziehen. Der vorliegende Kredit von 99 Millionen Franken ermöglicht die Erneuerung der Systeme, die eine Voraussetzung dafür sind, dass die Strafverfolgungsbehörden auch in Zukunft zur Aufklärung schwerer Straftaten den Post- und Fernmeldeverkehr nach richterlicher Genehmigung auswerten und in Notfällen Personen mit IMSI-Catchern suchen können.

Zur technischen Sicherstellung der Fernmeldeüberwachung braucht es in fünf Bereichen Investitionen. Das Fernmeldesystem basiert auf dem Grundsystem ISS, das noch diesen Monat in Betrieb genommen werden soll. Die Umsysteme, so das Auftragsverwaltungssystem und das Auskunftssystem, müssen angepasst werden. Infolge einer grossen Anzahl von Fernmeldedienstanbietern braucht es grössere Bandbreiten, damit die Daten von den Anbietern auf die Systeme des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr überspielt werden können. Aufgrund des technischen Fortschrittes wird das Büpf angepasst, weshalb die Langzeitdatenspeicherung und die Online-Abfrage erneuert und modernisiert werden müssen; ob sechs oder zwölf Monate Speicherung, spielt keine Rolle. Weitere Investitionen sind beim Fedpol, bei der Bundesanwaltschaft und auf Wunsch der Kantone in Bezug auf die Benutzerfreundlichkeit vorgesehen.

Diese Investitionen in den vorerwähnten Bereichen sind in vier Verpflichtungskredite aufgeteilt. Die einzelnen Module können unabhängig voneinander realisiert werden. Das vorliegende Informatikprojekt ist gemäss Anliegen der Finanzdelegation in einer Gesamtschau in einer Botschaft ausserhalb des Budgets zusammengefasst. Mit der Genehmigung [PAGE 286] des Gesamtkredites wird die erste Tranche von 28 Millionen Franken freigegeben. Die Freigabe des zweiten, dritten und vierten Kredites von 14, 40 und 17 Millionen Franken wird durch den Bundesrat erfolgen.

In der Kommissionsberatung waren die Lehren aus dem Projekt Insieme im Zusammenhang mit dem vorliegenden Projekt ein Thema. Das Projekt wird streng nach den Richtlinien Hermes verfolgt und ist ein Verbundprojekt zwischen dem Bund und den Strafverfolgungs- und Polizeibehörden. Formell trägt der Bund allein die Verantwortung, die Kantone und die Strafverfolgungsbehörden sind eng mit einbezogen. Die Betriebskosten bei Bund und Kantonen werden steigen, und die Verteilung der Kosten obliegt noch der Diskussion innerhalb der laufenden Büpf-Revision.

Die Kommission vergewisserte sich auch, dass das Projekt nicht präjudiziell bezüglich Büpf-Revision läuft, das heisst, wenn das Büpf nicht in der vorgesehenen Form in Kraft tritt, kann dieses Projekt noch angepasst werden, und die Teile drei und vier würden nicht realisiert.

Die Kommission ist ohne Gegenstimme und Enthaltung auf das Geschäft eingetreten. Sie hat den jetzigen Antrag der Minderheit Trede zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b, wonach auf eine Freigabe der entsprechenden Kredite durch den Bundesrat zu verzichten sei, falls die Büpf-Revision scheitere, mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, da ohnehin auf die Freigabe der Kredite verzichtet werde, falls die Revision scheitere.

In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

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