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Heer Alfred · Nationalrat · 2015-03-11

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-11

Wortprotokoll

Bei meiner parlamentarischen Initiative geht es darum, dass ich eine Verschärfung des Strafrahmens für schwere Gewaltdelikte beantrage, also Tötungsdelikte, Raubdelikte mit Körperverletzung usw.

Wir haben es heute in unserem Strafrecht mit einer asymmetrischen Anordnung zu tun. Einerseits haben wir übertriebene Strafen, beispielsweise im Strassenverkehr - denken Sie an die Raserdelikte! Hier werden exemplarische Strafen aufgebrummt, unbedingte Gefängnisstrafen für Dinge, bei denen nichts passiert. Auf der anderen Seite haben wir Tötungsdelikte, wo der Strafrahmen sehr tief angelegt ist. Wir kennen im schweizerischen Strafrecht zwar die lebenslange Haftstrafe. Diese ist aber eben in der Realität nicht lebenslang, sondern wird nach spätestens 18 Jahren überprüft, und das bedeutet, dass eigentlich jeder, der eine schwere Straftat begeht, im Normalfall nach 12 Jahren, wenn er sich im Gefängnis bewährt, wieder auf freien Fuss kommt. Wir haben hier verschiedene Beispiele; zu nennen ist etwa der Fall Lardelli im Kanton Aargau, ein Dreifachmörder, oder der Fall Tschanun, ein Fünffachmörder im Stadtzürcher Bauamt. Diese Straftäter sind nach 12 Jahren herausspaziert.

Es ist klar, und das Parlament und auch das Volk haben das begriffen, dass die Strafzumessung zu tief ist. Was haben wir jetzt gemacht? Wir haben jetzt zum Mittel der Verwahrung gegriffen, das heisst, wir erklären eigentlich Straftäter als geistig abnorm, als hochgefährlich und können diese dann verwahren. Eine Verwahrung ist eigentlich lebenslang, aber auch eine Verwahrung muss überprüft werden; das schreibt die Menschenrechtskonvention vor. Wir haben also auch beim Mittel der Verwahrung keine Sicherheit, dass solche Straftäter nicht wieder auf freien Fuss kommen. Hier sind eben den Richtern Grenzen gesetzt: Sie müssen heute das Mittel der Verwahrung anwenden und Straftäter mithilfe der Psychiater quasi als geistig abnorm betrachten, damit eine längere Strafe ausgesprochen werden kann.

Der Ansatz meiner parlamentarischen Initiative geht eben dahin, dass man für schwere Straftäter höhere Strafen aussprechen kann.

Stellen Sie sich vor, wir hätten einen Anschlag wie den, der in Paris geschehen ist. Ich hoffe natürlich, dass dies in unserem Land nie passieren wird, aber es ist nicht auszuschliessen. Was machen Sie mit einem solchen Straftäter, wenn er von der Polizei nicht erschossen wird? Was machen Sie, wenn ein solcher Straftäter, der eine terroristische Handlung begangen hat, vor Gericht kommt? Wollen Sie dem dann lebenslänglich geben und zusehen müssen, wie er nach 10 oder 12 Jahren aus dem Gefängnis herausspaziert? Das kann es nicht sein.

Wir brauchen härtere Strafen, und zwar vor allem für Wiederholungstäter. Vor allem müssen wir der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit geben, eben bei schweren Delikten auch eine Strafe von 40 Jahren zu beantragen. Das ist die Maximalstrafe, die ich fordere. Es ist so, dass ich nicht unbedingt für härtere Strafen für jeden Täter bin, aber in gewissen Fällen müssen wir den Richterinnen und Richtern in unserem Land die Möglichkeit geben, Straftäter, welche eine hohe kriminelle Energie haben, richtig hinter Schloss und Riegel zu bringen.

Die Mehrheit der Kommission hat dieses Begehren mit der hauptsächlichen Begründung abgelehnt, dass die Strafrahmenharmonisierung schon laufe. Also ist es der Kommission für Rechtsfragen offensichtlich klar, dass wir eine asymmetrische Handhabung haben, dass das Strafmass nicht mehr stimmt, dass die Strafen eigentlich nicht mehr adäquat sind. Man will jetzt diese Beratungen und die Vernehmlassung abwarten. Man muss aber heute klar und deutlich festhalten, dass diese Harmonisierung, die vorgenommen werden soll, schon seit Jahren in der Pipeline ist, ohne dass eben tatsächlich etwas geschieht. Ich denke, die Verwahrung ist ein richtiges und wichtiges Mittel, das wir heute haben, aber wir brauchen ein zusätzliches Mittel für Täter, die eben nicht verwahrt werden können, da sie nicht geistig abnorm, aber trotzdem kriminell sind. Und für solche Straftäter muss es eben die gesetzliche Möglichkeit geben, härtere Strafen auszusprechen.

Ich möchte Sie bitten, diese parlamentarische Initiative vorläufig zu unterstützen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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