Aebischer Matthias · Nationalrat · 2015-09-14
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-14
Wortprotokoll
Ich sage es mit den Worten der Konsumentenschützer: Die Initiative "pro Service public" ist eine Mogelpackung. Noch selten trug eine Initiative einen Titel, der so unverfroren das Gegenteil dessen verspricht, was die Initiative grundsätzlich fordert. Die Initianten nehmen geschickt den Groll der Bevölkerung gegenüber bundesnahen Betrieben auf und versprechen Verbesserungen. Doch langfristig gesehen werden die Service-public-Unternehmen mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung geschwächt. Bei einer Annahme der Initiative wäre die Grundversorgung bei Post, Swisscom und SBB ernsthaft in Gefahr.
Die Initiative "pro Service public" wurde von verschiedenen Konsumentenzeitschriften entworfen. Sie kennen die Sorgen der Bevölkerung bestens, wissen genau, wo der Schuh drückt. Ich weiss, wie das geht. Ich habe auch bei einem Konsumentenmagazin gearbeitet, beim "Kassensturz" des Schweizer Fernsehens. Täglich erhielten wir Briefe und Mails von erbosten Zuschauerinnen und Zuschauern. Einmal geht es um die dreckige Toilette im Zug, ein andermal geht es um das Süsswarensortiment beim Postschalter, andere bemängeln den fehlenden Handyempfang in einem Bergtal. Das ist alles absolut legitim, ja ich erachte es gar als eine Notwendigkeit, dass unzufriedene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihrem Unmut Luft zu verschaffen, und zum Teil sogar erreichen, dass dieser Unmut an die breite Öffentlichkeit getragen wird. Das ist gut so.
Die Konsumentenschützer sind nun aber einen Schritt weiter gegangen. Mit den erbosten Leuten haben sie eine Initiative gebastelt. Ja, ich betone "gebastelt", denn viel Logik ergibt der Text meines Erachtens nicht. Ich habe mit den Initianten gesprochen und bin mir nicht sicher, ob sie wissen, was ihr Initiativtext für Auswirkungen haben könnte.
Mit einer Verfassungsänderung soll den bundesnahen Betrieben die Erwirtschaftung eines Gewinns verwehrt werden. Zudem will die Initiative Quersubventionierungen und fiskalische Interessen des Bundes in diesem Bereich unterbinden. Im Weiteren fordern die Initianten, dass die Löhne aller Stufen denjenigen der Bundesverwaltung angeglichen werden.
Zuerst zum Gewinnverbot: Mit den Reformprozessen der letzten Jahre bewegen sich die bundesnahen Betriebe in einem teilliberalisierten Markt, der von rasanten technologischen, aber auch sozialen Veränderungen geprägt wird. Gerade in diesem Umfeld ist es wichtig, dass die Unternehmen mögliche Gewinne in neue Technologien oder Infrastrukturen investieren oder für Investitionszwecke Rückstellungen tätigen können. Ein Gewinnverbot würde den dazu nötigen Handlungsspielraum massiv einschränken.
Dann zum Verbot der Quersubventionierung: Der Initiativtext lässt offen, welche Quersubventionierungen, die heute erlaubt sind, in Zukunft verboten sein sollen. Fakt ist, dass die Quersubventionierung die Basis der Grundversorgung ist. Unrentable Bahnstrecken, Poststellen oder Fernsehprogramme werden mit Geldern der rentablen Einheiten finanziert. Es kommt hinzu, dass es ohne Gewinn auch keine Gewinnausschüttung gibt. Die Post hat dem Bund im letzten Jahr eine Dividende von 200 Millionen Franken, die Swisscom eine Dividende von 580 Millionen Franken abgeliefert. Sollten diese Beträge gemäss Initiativtext ausfallen, resultiert für den Bund ein Fehlbetrag, der nur durch eine Steuererhöhung wettgemacht werden kann.
Einzig und allein die Forderung nach fairen Löhnen kann ich persönlich unterstützen. Ich finde viele Spitzenlöhne der bundesnahen Betriebe auch zu hoch. Wir von der Sozialdemokratischen Partei haben schon mehrere Vorstösse gemacht, um die Lohnspanne bei den bundesnahen Betrieben zu reduzieren, leider ohne Erfolg. An diesem Punkt werden wir dranbleiben. Beim Rest müssen ich und meine Partei passen. "Zurück auf Feld eins!", würde ich abschliessend sagen.