Walti Beat · Nationalrat · 2015-09-14
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-14
Wortprotokoll
Wir haben heute in der Schweiz - erfreulicherweise - in allen relevanten Bereichen einen hochstehenden Service public: Infrastrukturen funktionieren zuverlässig, der öffentliche Verkehr und die Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sind in allen Landesteilen in hoher Qualität und zu vertretbaren Preisen verfügbar. Diese Volksinitiative will also sozusagen einen politischen Phantomschmerz lindern, und dies erst noch mit untauglichen Therapien.
Die Behauptung, der Service public werde abgebaut, stimmt nämlich grundsätzlich nicht:
1. Die SBB haben die Zugkilometer zwischen 2000 und 2013 um satte 50 Prozent ausgebaut, die Reisezeiten verkürzt, die Frequenzen erhöht; und all das mit einem durchschnittlichen Preisanstieg von nur 1,9 Prozent pro Jahr.
2. Die Telekomdienstleistungen sind dank technologischer Entwicklungen und Milliardeninvestitionen von Swisscom und anderen Anbietern in den letzten Jahren förmlich explodiert, und die Preise sind gleichzeitig - ich möchte beinahe sagen - implodiert: Im Festnetz sind sie seit 1998 um 50 Prozent gesunken, im Breitbandmarkt um 46 Prozent, im Mobilfunk sogar um 80 Prozent und beim Roaming seit 2006 um ganze 90 Prozent.
3. Der Volumeneinbruch seit 2000 bei der Briefpost um 65 Prozent, bei den Paketen um 47 Prozent und bei den Einzahlungen um 31 Prozent ist nicht die Folge eines von den Initianten gefühlten Leistungsabbaus beim Service public, sondern die Folge von technologischen Entwicklungen und veränderten Kundenbedürfnissen.
Diese Zahlen zeigen uns auch deutlich: Der Service public ist nichts Statisches, sondern dynamisch, zeitabhängig und im steten Wandel begriffen. Er muss sich an die Bedürfnisse der Kunden, also der Menschen im Lande, anpassen: Vor zwanzig Jahren war dies eine Telefonkabine auf jedem Dorfplatz - heute ist es die 4G-Abdeckung im entlegensten Bergtal, um nur ein konkretes Beispiel zu nennen.
Die Diskussion über Sinn und Unsinn flächendeckender Grundversorgung, über die Frage, wie viel Service public in welchen Regionen sein soll, die Geri Müller vom Stapel gelassen hat, ist tatsächlich sehr interessant. Würde der Finanzausgleich zwischen den Kantonen funktionieren, könnten diese sehr viel unabhängiger selbstständig festlegen, was Sinn macht und was nicht.
Für die Anpassungsfähigkeit der Leistungen des Service public an veränderte Bedürfnisse ist wichtig, dass die Unternehmen, die diese Leistungen anbieten, eine hohe Innovationskraft haben und dass sie die Gewinne erwirtschaften können, die ihnen die nötigen Investitionen ermöglichen. Voraussetzung dafür - und für günstige Preise - sind unternehmerische Freiräume und Wettbewerbsdruck da, wo über die Grundversorgung hinaus Leistungen in Konkurrenz zu weiteren Anbietern erbracht werden.
Die Initianten wollen demgegenüber das Rad der Zeit um viele Jahre zurückdrehen und fordern bei den bundesnahen Unternehmen dirigistische Eingriffe, die deren unternehmerischen Freiräume, deren Innovationskraft und damit letztlich eine zeitgemässe, dynamische Grundversorgung infrage stellen würden. Das gilt für die populistische und sachfremde Forderung, dass die Löhne der Mitarbeitenden in den bundesnahen Betrieben nicht über denjenigen in der Bundesverwaltung liegen dürfen.
Geradezu absurd und in sich widersprüchlich ist das geforderte grundsätzliche Verbot von Quersubventionierungen: Diese sind nämlich zwingend, wenn in Ballungszentren und strukturschwachen Landesgegenden vergleichbare Leistungen zu gleichen Preisen angeboten werden sollen.
Kurzum: Wenn Sie für den Service public in der Schweiz etwas Gutes tun wollen, dann lehnen Sie diese nicht nur unnütze, sondern kontraproduktive und gefährliche Initiative ab.