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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-14

Wortprotokoll

Sie haben heute Nachmittag vom guten Service public der Post gesprochen - offenbar steht er jetzt eine Stunde später schon wieder unter Kritik. Herr Nationalrat, kommen wir zu den Fakten: Die Situation bei den Poststellen und im Verkauf ist ökonomisch gesehen nicht so toll. 2013 hatte man ein Betriebsergebnis von minus 91 Millionen Franken und 2014 von minus 100 Millionen Franken. Dieser Bereich profitiert von der Quersubventionierung, und er ist nachweislich nach wie vor unter Druck. Jedes Jahr erhält das Parlament in der GPK Kenntnis von diesen Zahlen.

Der Service public ist im Postgesetz umschrieben. Wir haben in der Postverordnung in Absprache mit dem Parlament definiert, dass die Postdienstleistungen für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung innert 20 Minuten und die Barzahlungsleistungen innert 30 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein müssen. 20 Minuten, Herr Nationalrat! Toller Service! Das ist die Ausgangslage. Das ist eine Vorgabe, die die Post erfüllen muss; das ist die Vorgabe für die Zugangspunkte, die die Post betreibt oder zusammen mit Dritten betreiben muss. Das ist die Vorgabe, das muss sie umsetzen. Wenn der Zugangspunkt in 19 Minuten erreichbar ist, ist die Vorgabe erfüllt, wenn es aber 25 Minuten sind, muss die Post handeln. Genau das tut sie.

Es wird hier immer gesagt, dass man einen massiven Abbau solcher Poststellen hat. Wir haben von 2010 bis 2014 - auch das ist transparent ausgewiesen - einen Rückgang von 2313 auf 2223 Einheiten, also minus 90 Einheiten in fünf Jahren. Hinzu kommt dann noch, dass man in 86 Gemeinden, in denen man Poststellen und Agenturen ausgewechselt hat, einen Hausservice offeriert hat. Das ist dann der Superservice - wenn Sie alle Leistungen direkt nach Hause bekommen und nicht selber in die Poststelle oder in die Agentur gehen müssen. Unter dem Strich hat das massiv Kosten gespart, und der Service ist für die Gemeinden aufrechterhalten geblieben.

Wir haben in dieser Frage auch nicht einfach eine Lücke, die es der Post erlaubt, zu handeln, wie sie will, sondern jeder Entscheid wird mit der Gemeinde besprochen, man hat ein Dossier, und wenn ein Bürger oder eine Gemeinde nicht einverstanden ist, kann er oder sie die Eidgenössische Postkommission, die Postcom, anrufen.

Auch hier sind die Zahlen transparent. In drei Fällen aus den Jahren 2010 bis 2012 musste die Postcom eine anderslautende Empfehlung angeben. Seit 2013 haben wir bei der Postcom dreizehn Eingaben gehabt. Nur gerade bei 5 Prozent aller Entscheide musste die Postcom also überhaupt entscheiden. Offensichtlich ist die Wahrnehmung der offerierten Leistung in den Gemeinden, die betroffen sind, also viel besser als bei Ihnen. Das sind die Zahlen.

Noch zum GAV bei den Postautos: Auch hier wissen Sie ja, dass der neue GAV für die Postauto AG auf den 1. Januar 2016 in Kraft treten wird. Somit werden die Mitarbeitenden der Postautounternehmen von identischen Anstellungsbedingungen wie die Mitarbeiter der Postauto Schweiz AG profitieren können. Auch das ist geregelt.

Ich sehe keinen Anlass, Ihre Motion zur Annahme zu beantragen.