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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-14

Wortprotokoll

Damals, als Sie das heutige CO2-Gesetz berieten, war das eine grosse Diskussion: Wie viel soll im Inland und wie viel im Ausland kompensiert werden? Der Bundesrat hatte Ihnen damals einen Auslandanteil von maximal 50 Prozent vorgeschlagen. Es war der Wille des Parlamentes, mehr im Inland und weniger im Ausland vorzusehen. Damals standen auch die Gebäudeprogramme im Vordergrund. Man hat gesagt: Nein, wir bündeln die Investitionen hier und schauen vermehrt, was wir hier realisieren können.

Das heutige CO2-Gesetz entspricht somit dem Willen des Parlamentes. Der Bundesrat und das Bafu haben das genau so umgesetzt. Wir haben die Spielregeln, auch mit den Unternehmen, so festgelegt, dass sie Ihren politischen Vorgaben in Bezug auf den Inland- und den Auslandanteil entsprechen. Jetzt gelten diese Spielregeln. Das CO2-Gesetz mit den Verpflichtungen gilt ja bis 2020. Die Spielregeln während des Spiels zu ändern ist schon relativ schwierig. Viele Unternehmen, auch kompensationspflichtige Importeure, Bauern, die Biogasanlagen erstellt haben usw., die Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation und die Stiftung Klimarappen: Sie alle haben bei den Vorgaben des Parlamentes investiert. Wenn in der Phase bis 2020 die Spielregeln geändert würden, würde dies die Investitions- und Rechtssicherheit massiv beeinflussen - und das für die Investoren in einem negativen Sinne.

Sie kennen die Pläne des Bundesrates für die Zeit nach 2020. Dann werden wir Ihnen diese Frage wieder vorlegen. Es ist so: Es wird zunehmend schwieriger, die Ziele, die einen sehr hohen Inlandanteil vorsehen, zu erreichen. Wir haben jetzt einen Teil des Gebäudepotenzials realisiert. Sie wollten im Bereich der Mobilität ja keine CO2-Abgabe; entsprechend stehen dort die technischen Neuerungen im Vordergrund. Das Potenzial in der Schweiz ist also kleiner, und seine Realisierung ist teurer. Deshalb wird Ihnen der Bundesrat für die Periode bis 2030 erneut die Frage stellen, ob es nicht gescheit wäre, unser Ziel - gegenüber 1990 insgesamt 50 Prozent zu reduzieren - so zu erreichen, dass mindestens 30 Prozent der Massnahmen im Inland und maximal 20 Prozent im Ausland getätigt werden können.

Wenn es an der Klimakonferenz in Paris gut läuft, werden wir diese Vorlage im nächsten Jahr in eine Vernehmlassung geben, und dann kommt sie ins Parlament. Sie werden damit dann also in der Lage sein, über diese Frage zu befinden.

Wenn Sie jetzt diese Motion annehmen, verändern Sie im Unterschied dazu erstens mal die Spielregeln für die Zeit bis 2020, betrügen zweitens die Unternehmen, die investiert haben, eigentlich ein bisschen, und drittens müsste das ja auch zuerst im Gesetz umgesetzt werden. Das heisst, vor 2019 wäre auch ein solches neues Regime im heutigen CO2-Gesetz gar nicht in Kraft. De facto gewännen Sie damit also gar nichts an Zeit und Einfluss. Im Gegenteil, Sie veränderten das heutige Spielfeld in einem meines Erachtens unzulässigen Rahmen.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen und diese Diskussion dann im nächsten Jahr, nach der Vernehmlassung zu einer neuen Vorlage für die Zeit nach 2020, zu führen. Wenn Sie dann die Anträge des Bundesrates auf mehr Kompensation im Ausland genehmigen, werden wir alle einer Meinung sein. Aber jetzt diese Motion anzunehmen führte effektiv zu einer Verunsicherung der Investoren und wäre nicht im Sinne der heutigen CO2-Gesetzgebung.