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Fiala Doris · Nationalrat · 2015-09-21

Fiala Doris · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-21

Wortprotokoll

(Tritt ausser Atem ans Mikrofon) Da soll uns noch einer sagen, wir Politiker und Politikerinnen müssten hier in Bern und im Nationalrat nicht oft effektive Marathonläufer sein!

Im September 2008 haben 86 Parlamentarier eine Motion zum Thema Stalking eingereicht. Der Ständerat hat sich exakt zwei Jahre später, also 2010, dagegen entschieden. Es wurde argumentiert, das geltende Strafrecht reiche, mit Artikel 28b ZGB als zivilrechtliches Hilfsmittel für Stalkingopfer, und Artikel 28b könne auch Sanktionen nach sich ziehen. Dieser Artikel trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Der Bundesrat wollte eine Evaluation, um zu sehen, wie der neue Artikel greift. Bereits 2011 ist die Evaluationsphase ausgelaufen, und es liegt immer noch kein Bericht des Bundesrates vor.

Eine Verletzung der Strafnorm zu Artikel 28b ist heute lediglich eine Übertretung und wird nur mit Busse bestraft. Ob ein weiterer Strafrahmen je in Kraft treten wird, ist heute noch vollends ungewiss. Die Art und Weise, wie das Thema Stalking auf die lange Bank geschoben wird, ist absolut inakzeptabel. Das Leid Betroffener ist gross. Dies würden Ihnen Anwälte, Staatsanwälte, Psychiatrieärzte und vor allem Betroffene sehr eindrücklich und anschaulich und überzeugend darlegen können.

Stellen Sie sich einmal vor, Ihre Exfrau oder Ihr Exmann oder irgendein fremder Stalker würde sich über Wochen oder Monate ganz harmlos, aber jeden Tag zur gleichen Zeit, wenn Sie von der Arbeit nach Hause kommen, an der nächsten Strassenecke aufstellen und warten, bis Sie an ihm vorbeimarschieren.

Auch wenn nichts geschieht und jemand nicht an Leib und Leben bedroht ist, so ist es doch nicht nur beängstigend; eine solche Erfahrung kann, wie x Beispiele in der Praxis dokumentieren, schlicht krank machen. Offenbar ist es in der Schweiz so, dass zuerst etwas passieren muss, dass jemand wirklich an Leib und Leben bedroht sein muss, bevor man wirklich reagiert. Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme vom 29. November 2013 selber, es müsse über weitere Massnahmen nachgedacht werden. Man wolle aber den Schlussbericht abwarten. Dieser hätte 2014 vorliegen sollen - jetzt haben wir September 2015. Diese Art von Verschleppung wichtiger Geschäfte ist wirklich beschämend für uns alle.

Ich bitte Sie, der Motion 13.3742 jetzt mit Nachdruck zum Durchbruch zu verhelfen. Bitte unterstützen Sie die Motion zugunsten der Opfer und auch zugunsten dieses Rates. Es braucht zur Wahrung der politischen Glaubwürdigkeit ein Minimum an Verlässlichkeit.

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