preparatory:AB 1892
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Zuerst eine redaktionelle Bemerkung: Auf der Fahne ist der Antrag der Minderheit Vallender unvollständig wiedergegeben, indem unter Artikel 20 Absatz 3 Litera a der Text entsprechend angepasst werden müsste, will doch Frau Vallender, dass die Zuständigkeit für diese Einfuhrbeschränkungen oder -kontrollen beim Institut liegen soll und nicht beim Bundesrat.
Wer zuständig sein soll, diese Entscheide zu treffen, darüber ist ein Abwägungsentscheid vorzunehmen. Richtig ist: Wenn ein Einzelfallentscheid getroffen wird und dieser vom Institut ausgeht, spielt der Rechtsschutz und die Rechtsweggarantie, was beim Bundesrat so nicht der Fall wäre. Im Übrigen muss man sich aber bewusst sein, dass hier auch ein politischer Entscheid gefällt wird, indem solche Gefahren, die signalisiert werden, wahrscheinlich aus dem Ausland zugetragen werden; der Bundesrat kann die sich stellende Güterabwägung ferner vornehmen. Es geht auch darum, einen solchen Entscheid im Einzelfall richtig zu kommunizieren, vielleicht auch mit dem Hersteller abzusprechen. Hier ist ein sehr subtiles Vorgehen gefordert. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass es sich deshalb rechtfertigt, wenn dieser unter Umständen sehr heikle Entscheid, heikel auch für die betroffene Unternehmung, vom Bundesrat ausgeht und nicht vom Institut, welches dann mehr nach sehr engen, rechtlichen Kriterien entscheidet; hier bestünde dann vielleicht weniger Spielraum, um einer besonderen Situation - darum geht es hier - Rechnung tragen zu können.
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, es bei der bundesrätlichen Fassung zu belassen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.