Lexipedia

preparatory:AB 189225

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-21

Wortprotokoll

Der Initiant verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative, das Obligationenrecht so zu ändern, dass der zulässige Mietertrag vom hypothekarischen Referenzzinssatz entkoppelt wird. Es geht hier um die Frage, wann ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erreicht wird. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichtes liegt ein solcher vor, wenn der Ertrag des von der Vermieterin oder vom Vermieter investierten Eigenkapitals 0,5 Prozent des hypothekarischen Referenzzinssatzes übersteigt.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat am 28. August 2014 knapp, mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, entschieden, es solle der parlamentarischen Initiative Folge gegeben [PAGE 1712] werden. Die Kommission des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 17. November 2014 mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht zu. Deshalb befasste sich Ihre Kommission nochmals mit dieser parlamentarischen Initiative. Sie hat sich nach der erneuten Beratung dem Ständerat angeschlossen und will damit der parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Was sind die Gründe dafür?

Die Kommissionsmehrheit ist, wie bereits die Kommission des Ständerates, der Meinung, dass es falsch ist, im Bereich des Mietrechts mit einer parlamentarischen Initiative vorzugehen. Dies würde bedeuten, wie in der ständerätlichen Kommission bereits hervorgehoben wurde, dass die Gesetzesänderung im Wesentlichen ohne Unterstützung des Bundesrates, ohne umfassendes Vernehmlassungsverfahren, also durch das Parlament selber bzw. die zuständige Kommission erarbeitet würde. Zudem handelt es sich beim Mietrecht um einen sensiblen und austarierten Bereich, also um ein Zusammenspiel verschiedener Interessen auf Mieter- oder Vermieterseite. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Ansicht, dass dieses komplexe Thema ganzheitlich und nicht nur punktuell angegangen werden muss. Das erklärte auch die Kommission des Ständerates. In diesem Sinne war es keine Rache der ständerätlichen Kommission, dass auf den Vorstoss, den Alec von Graffenried vertrat, nicht eingetreten wurde, sondern es ist eben ein Anzeichen dafür, dass man das komplexe Thema ganzheitlich angehen wollte.

Schliesslich ist festzuhalten, dass die Initiative eine Abkoppelung vom hypothekarischen Referenzzinssatz verlangt, ohne eine Alternative vorzuschlagen. Auf die Frage von Herrn Nationalrat Sommaruga hat Herr Nationalrat Feller ein paar Möglichkeiten erwähnt. Wir haben diese in der Kommission nicht diskutiert, weshalb ich namens der Kommission auch keine Stellungnahme abgeben werde.

Ihre Kommission beantragt mit 14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Ich ersuche Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und demzufolge auch den Minderheitsantrag Nidegger abzulehnen.