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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2015-09-21

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-21

Wortprotokoll

Es handelt sich um eine Motion des Ständerates. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die Motion am 28. August beraten. Die Motion wurde am 12. Dezember 2014 von Ständerat Recordon eingereicht. Der Ständerat hat sie ohne vorhergehende Kommissionsberatung am 19. März 2015 angenommen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt Ihnen ebenfalls die Ablehnung.

Was verlangt die Motion? Sie verlangt vom Bundesrat, es seien die Möglichkeiten zum Abschluss eines internationalen Übereinkommens über Erbsachen mit der EU auszuloten. Eventuell seien andere Massnahmen zu treffen, die verhindern, dass die Schweiz vom EU-Rechtsraum ausgeschlossen wird, und zwar von jenem EU-Rechtsraum, der mit der neuen Erbrechtsverordnung der EU geschaffen wird.

Worum geht es? Es handelt sich um die Verordnung Nr. 650 aus dem Jahr 2012. Sie klingt sehr kompliziert; ich lese Ihnen den Titel vor. Es ist die Verordnung "über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses". Diese Verordnung ist bereits am 16. August 2012 in Kraft getreten. Sie findet Anwendung auf die Rechtsnachfolge von Personen, die am 17. August 2015 oder danach verstorben sind. Sie gilt für alle EU-Staaten mit Ausnahme von Dänemark, von Grossbritannien und von Irland. Festzuhalten ist: Das materielle Erbrecht der EU-Staaten wird dadurch nicht berührt.

Ohne Zweifel - das hat die Verwaltung auch in der Kommission ausgeführt - hat die EU-Verordnung Auswirkungen auf Schweizer Staatsangehörige mit Aufenthalt in einem EU-Staat oder auf in der Schweiz wohnhafte Personen mit Vermögenswerten in einem EU-Staat. Aber wie in der Kommission erklärt wurde, schafft diese Verordnung eigentlich keine grundsätzlich neuen Probleme, denn die Problematik der positiven Zuständigkeitskonflikte - z. B. bei der Zuständigkeit zweier Staaten für einen Erbfall sowie bei der Anerkennung von schweizerischen Urkunden im Ausland - besteht weltweit gegenüber allen Staaten und ist nicht EU-spezifisch. Diese Probleme hat es also schon immer gegeben, sie ergaben sich nicht mit dieser Verordnung neu.

Der Unterschied im Umgang mit der neuen EU-Verordnung liegt darin, dass sie wegen der Harmonisierung in der EU nun praktisch in allen EU-Staaten gilt. Diese Frage stellt sich jetzt also bei fast allen EU-Staaten gleichermassen, mit Ausnahme der drei erwähnten. Die Verordnung ist in der Anwendung neu - ich habe schon darauf hingewiesen -, sie wird erst seit diesem Jahr angewendet. Es bleibt jetzt abzuwarten, wie sich die Praxis entwickelt.

Weiter waren für unsere Kommission folgende Gründe für die Ablehnung massgebend:

1. Es besteht derzeit keine Möglichkeit, mit der EU über ein solches Erbrechtsübereinkommen zu verhandeln oder ein solches abzuschliessen. Der Bundesrat ist in Sachen Verhandlungspaket mit der EU bereits mehr als belastet. Ich glaube nicht, dass es ein vordringliches Anliegen des Bundesrates ist, hierüber auch noch zu verhandeln.

2. Derzeit wird eine Revision des Erbrechtes geprüft bzw. vorbereitet; wir haben ja entsprechende Motionen angenommen. Gewisse Punkte, die mit dieser Motion angesprochen werden, können in diesem Rahmen vorgeprüft werden.

3. Auch das internationale Erbrecht im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht kommt in die Revision. Es stammt aus dem Jahre 1987, und eine Revision ist gelegentlich angezeigt. In der Kommission wurde uns versichert, dass das BJ daran ist, eine Vorlage zum internationalen Erbrecht vorzubereiten, und zwar im Rahmen einer Ausarbeitung mit Experten. Auch hier werden dann Verfahrensprobleme behandelt werden können. Ich denke, Frau Bundespräsidentin Sommaruga kann noch über den Stand dieser Arbeiten informieren.

Noch eine abschliessende Bemerkung: Nicht Gegenstand dieser Verordnung sind Besteuerungsfragen. Diese sind unabhängig von der EU-Erbrechtsverordnung zu behandeln und nicht an sie gekoppelt.

Im Namen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ersuche ich Sie, die Motion abzulehnen bzw. diese nicht zu unterstützen.