Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-21
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-21
Wortprotokoll
Es wurde gesagt, dass es ja bereits ein Postulat gab und der Bundesrat schon damals in seiner Stellungnahme festgehalten hatte, dass die Schweiz ein generelles Interesse an der wirkungsvollen Bekämpfung der Staatenlosigkeit habe, namentlich bei Kindern und Jugendlichen. Zudem komme dem Uno-Übereinkommen auf internationaler Ebene eine hohe Bedeutung bei der Bekämpfung der Staatenlosigkeit zu. Die Schweiz - das hat der Bundesrat damals ebenfalls festgehalten - sei zwar bereits Mitglied einer vergleichbaren Konvention, dem Übereinkommen zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit. In dieser Konvention blieben aber viele Fälle von Staatenlosigkeit ungeregelt. Bis anhin - das war damals, eben im Jahr 2006 - habe die Schweiz davon abgesehen, dem entsprechenden Uno-Übereinkommen beizutreten. Es habe sich insbesondere die Frage gestellt, ob das inländische Recht mit den Bestimmungen des Übereinkommens vollumfänglich kompatibel sei.
Inzwischen, das hat Herr Nationalrat Fluri ausgeführt, hat sich mit dem am 1. Januar 2006 erfolgten Inkrafttreten von Artikel 30 des Bürgerrechtsgesetzes, der dann zukünftig materiell unverändert in Artikel 23 des neuen Bürgerrechtsgesetzes übernommen wird, hingegen eine neue Situation ergeben. Gemäss dieser Bestimmung kann nämlich ein staatenloses, unmündiges Kind nach einer Wohnsitzdauer von fünf Jahren in der Schweiz ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Weil damit eigentlich jetzt ein entscheidendes Hindernis für den Beitritt des Abkommens weggefallen sei, rechtfertigt sich auch eine aktualisierte und vertiefte Überprüfung der schweizerischen Position. Nun sagt Herr Nationalrat Fluri, der das Postulat bekämpft, er sei eigentlich nicht grundsätzlich dagegen, der Bundesrat solle im Gegenteil, wenn er im Beitritt zu dieser Konvention einen Mehrwert sehe, doch gleich einen Vorschlag unterbreiten und nicht zuerst noch den Zwischenschritt eines Berichtes wählen. Ich nehme diesen Auftrag sehr gerne mit. Wir werden das überprüfen. Eine Überprüfung war aber auch Inhalt des Postulates, weshalb wir das Postulat zur Annahme empfehlen.
Ich muss Ihnen sagen, ich schliesse jetzt aus dieser kurzen Diskussion, dass wir, ob mit oder ohne Postulat, einen Beitritt der Schweiz zu dieser Konvention überprüfen werden. Wir werden, so wie Sie es gesagt haben, Herr Fluri, überprüfen, ob ein Beitritt einen Mehrwert bringt. Und wenn wir der Meinung sind, dass dem so ist, werden wir Ihnen auch gleich einen Antrag stellen und unterbreiten, und dort wäre dann auch gleich der Bericht enthalten.