Masshardt Nadine · Nationalrat · 2015-09-21
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-21
Wortprotokoll
Das vorliegende Postulat bittet den Bundesrat, den Beitritt der Schweiz zum Uno-Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit aus dem Jahre 1961 zu prüfen. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme.
Das Uno-Übereinkommen ist auf globaler Ebene das wichtigste Instrument zur Verringerung der Staatenlosigkeit. Deshalb ist es an der Zeit, dass der Bundesrat den Beitritt prüft. Das Übereinkommen enthält Bestimmungen, die Staatenlosigkeit vermeiden sollen. Gemäss Artikel 9 des Übereinkommens sollen politisch, rassisch, ethnisch und religiös motivierte Ausbürgerungen verboten und Ausbürgerungen durch Gebietsänderungen vermieden werden.
Ein gleichlautendes Postulat wurde 2005 eingereicht und 2006 ebenfalls vom Bundesrat zur Annahme empfohlen. Zu einer Abstimmung im Parlament kam es jedoch nie, da es abgeschrieben wurde. Ich zitiere gerne aus der Antwort des Bundesrates auf das damalige Postulat: "Dem Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 kommt auf internationaler Ebene eine hohe Bedeutung bei der Bekämpfung der Staatenlosigkeit zu." Weiter heisst es: "Zudem hat die Schweiz ein generelles Interesse an der wirkungsvollen Bekämpfung der Staatenlosigkeit namentlich bei Kindern und Jugendlichen." Dies alles gilt auch heute noch. Und genau darauf zielt das Uno-Abkommen ab. Es hat zum Ziel, die Anzahl Staatenloser zu vermindern und zu verhindern, dass neue Fälle von Staatenlosigkeit entstehen, insbesondere bei Kindern.
Gemäss Schätzungen des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge sind etwa die Hälfte aller Staatenlosen Kinder, ein Grossteil ist seit Geburt staatenlos. Grund dafür ist die oftmals fehlende amtliche Registrierung nach der Geburt. Sie wird in vielen Ländern gegenüber bestimmten Gruppen erschwert. Ein konkretes Beispiel: Die Uno schätzt, dass 50 000 syrische Flüchtlingskinder staatenlos geboren wurden. Weshalb? Ihre Mütter sind vor dem Krieg geflohen, die Kinder wurden in Flüchtlingslagern geboren, oftmals sind sie ohne Vater. In Syrien sieht das Gesetz vor, dass nur der Vater die Nationalität seiner Kinder in der Geburtsurkunde eintragen lassen kann. Ohne nationale Zugehörigkeit stehen staatenlosen Kindern viele Hürden im Weg. Sie können sich nicht ausweisen, nicht legal reisen und keinen Job finden.
Die Staatenlosigkeit ist ein globales Phänomen, weshalb es auch sinnvoll ist, global Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen. Das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit ist da ein Mosaikstein. Weltweit gibt es gemäss Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge aktuell über 12 Millionen Staatenlose. Staatenlos ist eine Person, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörige ansieht.
Neben der bereits erwähnten fehlenden Registrierung bei der Geburt gibt es weitere Ursachen, die zu Staatenlosigkeit führen. Millionen von Menschen sind staatenlos, weil ihr Staat aufgelöst oder Teile davon transferiert wurden. Ein Beispiel hierzu ist der Zerfall des ehemaligen Jugoslawien: Viele Menschen verloren dabei ihre Staatsangehörigkeit und erlangten keine neue. Weiter tritt Staatenlosigkeit ein, wenn ein Staat einer Person die Angehörigkeit aus diskriminierenden Gründen - aufgrund der Religion, der politischen Ansicht oder des ethnischen Hintergrunds - und willkürlich [PAGE 1702] entzieht. Im Nationalsozialismus etwa wurden Ausbürgerungen als juristisches Mittel gegen Juden und Regimegegner verwendet.
Lange Zeit hatte dieses Uno-Übereinkommen nur wenige Vertragsstaaten. So traten über die Hälfte der zurzeit 64 Vertragsstaaten erst in den letzten zehn Jahren bei, 8 Staaten alleine im Jahr 2014. Es ist an der Zeit, dass auch die Schweiz einen Beitritt zu diesem wichtigen Uno-Übereinkommen zur globalen Bekämpfung der Staatenlosigkeit ernsthaft prüft.
Ich bitte Sie deshalb um Annahme des vorliegenden Postulates.