Stamm Luzi · Nationalrat · 2015-09-21
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-21
Wortprotokoll
Ich glaube sagen zu dürfen, dass ich mich mit dieser Thematik ausserordentlich lange befasst habe. Dieser neben mir liegende Ordner hier auf dem Pult ist Teil des Beweises. Auch die Subkommission hat sich sehr lange mit dem Thema beschäftigt. Trotzdem finde ich die Lösung, die jetzt auf dem Tisch liegt, unvorteilhaft. Ich bitte Sie deshalb, nicht auf den Entwurf einzutreten.
Für einmal teile ich die Meinung des Bundesrates in folgendem Sinne vollumfänglich: Der Bundesrat hat - sozusagen im letzten Moment - in seiner Stellungnahme vom 1. Juli 2015 mehrere Kommentare zur Arbeit der Kommission abgegeben. Er hat gesagt, einmal erscheine das im Entwurf vorgeschlagene System als relativ kompliziert - und der Entwurf ist tatsächlich kompliziert. Dann sagt der Bundesrat, dass das neue System für die Ämter mit einem gewissen Mehraufwand verbunden wäre. Dem ist leider so. Was wir jetzt tun, bedeutet für die Betreibungsämter Mehraufwand. Dann schreibt der Bundesrat einen weiteren Satz, den ich höchst bemerkenswert finde: Es sei "zu beachten, dass mit der vorgeschlagenen Lösung nicht nur ungerechtfertigte Betreibungen aus dem Registerauszug getilgt werden können, sondern auch gerechtfertigte".
Ich rufe in Erinnerung, dass Kollege Abate, der die Debatte zum Thema gestartet hat, geschrieben hat: Wenn die Schuld "gar nie bestand oder bereits getilgt ist", soll der Eintrag besser gelöscht werden können. Er wollte nicht, dass der Eintrag schneller gelöscht werden kann, wenn jemand zu Recht betrieben worden ist. Des Weiteren hat der Bundesrat geschrieben: "Im Übrigen haben sich eine überwiegende Zahl der Kantone sowie viele weitere Teilnehmer in der Vernehmlassung kritisch zum Vorschlag der RK-NR geäussert." Das ist so. Auch diejenigen Betreibungsämter, mit denen ich Kontakt habe, haben gewarnt und gesagt, man wolle keine Mehrarbeit, man wolle die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht.
Ich blende zurück: Ich war einmal Aufsichtsbehörde über die Betreibungsämter und Konkursämter im Bezirk Baden des Kantons Aargau. Ich kenne die Problematik des SchKG relativ gut. Ich verstehe auch relativ gut, was wir jetzt geändert haben. Wir haben übrigens schon einmal, in den Neunzigerjahren, das alte Gesetz von 1889 geändert, nur um in einigen Punkten wenig später festzustellen: Wir haben es vorschnell geändert. Dann haben wir das wieder rückgängig gemacht. Ich befürchte, dass diese Neuordnung, die wir hier machen, nicht in unserem Interesse ist. Vielleicht ist es nicht so schlimm wie bei den Familiengerichten oder teilweise im Strafrecht, aber wir werden hier bürokratischen Mehraufwand generieren. Deshalb bin ich für Nichteintreten.
Zurück zum Bundesrat: Als diese Vorlage zu Beginn dieses Jahres auf dem Tisch lag, hat er, wie erwähnt, in seiner Stellungnahme vom 1. Juli 2015 kritische Punkte angebracht. Dabei hat er sensationellerweise gesagt, dass nach Ansicht des Bundesrates auch eine Lösung denkbar wäre, gemäss welcher Betreibungen, gegen die die betriebene Person Rechtsvorschlag erhoben hat, auf Antrag der betriebenen Person nicht mehr im Auszug erscheinen, wenn die betreibende Person eine bestimmte Frist seit der Zustellung des Zahlungsbefehls unbenutzt hat verstreichen lassen - das sagte er, ohne einen entsprechenden Vorschlag in der Kommission eingebracht zu haben; das ist einzigartig. Der Bundesrat hat das im letzten Moment eingebracht, normalerweise reagiert er früher.
Wir in der Kommission hatten nach diesem grundlegenden Kritikpunkt des Bundesrates gar keine Zeit - oder wir haben uns die Zeit nicht genommen -, die Dinge noch einmal anzuschauen. Es wäre für uns möglich gewesen, das ganze Geschäft zurückzunehmen, noch einmal in die Subkommission zu nehmen, noch einmal gründlich zu behandeln. [PAGE 1692]
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir genau zu diesem Problem den Antrag Hurter Thomas haben. Wenn Sie auf das Geschäft eintreten - was ich eigentlich denke -, kommt der Rückweisungsantrag Hurter Thomas zur Abstimmung, den Herr Hurter nicht mündlich begründen kann. Heissen Sie diesen bitte gut, die Kommission sollte sich die Zeit noch einmal nehmen, um Ihren Antrag, Frau Bundespräsidentin, respektive den Antrag des Bundesrates noch einmal fundiert anschauen zu können. Das wäre der Sache dienlich und würde in Zukunft viel Aufwand und Ärger ersparen.
Ich schliesse mit folgender Bemerkung: Wenn wir auf diversen Gebieten, so zum Beispiel bei der Verwahrung, Fehler gemacht haben - vielleicht haben wir das -, dann beschränkt sich das auf wenige Einzelfälle pro Jahr. Hier reden wir über ein Massengeschäft. Ich befürchte, dass es - wenn wir Fehler machen - Zehntausende von Malen zu Mehraufwand führen wird. Deshalb bitte ich Sie, nicht einzutreten.