David Eugen · Ständerat · 2001-12-13
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt, dass eine zusätzliche Bewilligungsvoraussetzung für neue Kernkraftwerke in dem Sinne eingefügt wird, dass zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Rahmenbewilligung eine Lösung für die Entsorgung der hoch radioaktiven Abfälle bestehen muss. Das in dem Sinne, dass für solche Abfälle mindestens eine Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager erteilt ist oder dass, wenn eine völkerrechtliche Vereinbarung besteht, eine Ausfuhrlösung für diese hoch radioaktiven Abfälle besteht. Ich habe beim Eintreten schon ausgeführt, dass nach meiner Überzeugung jede Technologie so ausgestaltet werden muss, dass ihre Abfälle so entsorgt werden können, dass keine Gesundheitsprobleme für die Bevölkerung auftreten. Solange für die Technologie der Kernenergie-Stromerzeugung keine Entsorgungslösung für die hoch radioaktiven Abfälle besteht, erfüllt diese Technologie diese umweltrechtliche Bedingung nicht. Die Vertreter dieser Technologie möchten weiterhin neue Werke aufstellen können, ohne dass das Abfallproblem gelöst ist. Die Verschiebung der Abfallproblematik auf die künftigen Generationen ist nicht akzeptabel.
Jede Technologie, die unsere Generation heute betreibt, müssen wir so ausgestalten - und zwar bis zum Endpunkt, bis zur Erledigung des Abfallproblems -, dass sie alles umfasst und nicht nur die Produktion, hier diejenige des Stroms, sondern eben auch die Entsorgung.
Daher bin ich der Meinung, dass der Gesetzgeber die Pflicht hat, die Erteilung einer Bewilligung für ein neues Werk zu verweigern, solange die hoch radioaktiven Abfälle nicht genügend entsorgt werden können. Wenn einmal diese Entsorgung möglich sein sollte und befriedigend gelöst ist, ist diese Bewilligungsvoraussetzung auch erfüllt und die Erteilung einer Bewilligung möglich. Wir wissen heute, dass jeder Malerbetrieb und jeder Garagist, der auch mit umweltgefährlichen Stoffen handelt, dafür sorgen muss, dass die Entsorgungsfrage gelöst ist; sonst bekommt er keine Bewilligung für seinen Betrieb. Aber bei dieser Technologie, die ein Hauptproblem der Abfallentsorgung nicht gelöst hat, will die Mehrheit an dieser Voraussetzung nicht festhalten.
Die Minderheit empfiehlt Ihnen, diese Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen. Ich möchte noch betonen: Die Minderheit hat in der Kommissionsberatung die Konzession gemacht, für die Erneuerung der bestehenden Werke diese Voraussetzung nicht aufzustellen, obwohl es Gründe gäbe, das zu verlangen. Aus dieser Sicht, finde ich, ist es das Minimum, wenn wir bei neuen Werken die Bedingung aufstellen, dass die Abfallentsorgung gelöst sein muss.
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.