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Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-09-22

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-09-22

Wortprotokoll

Die Revision bezweckt ja, dass Versicherte im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge, welche die Strategie für die Anlage ihres Vorsorgevermögens selber wählen können, auch allfällige Verluste selber tragen müssen. Es gibt Kassen, die solche Strategien anbieten. Beim Austritt infolge Stellenwechsels müssen die Gewinne mitgegeben werden. Die Verluste bleiben bei den verbleibenden Versicherten hängen. Das ist ungerecht, und das wird mit dieser Vorlage korrigiert.

Zur Vorlage ist auch eine Vernehmlassung durchgeführt worden. Wie immer wurde das Ergebnis unterschiedlich beurteilt. Kritisiert wurde beispielsweise von gewissen Kreisen, dass mindestens eine Anlagestrategie angeboten werden muss, welche die Ansprüche nach Freizügigkeitsgesetz garantiert, das heisst im Klartext ein Angebot mit normalem Risiko. Das wurde als administrativ zu aufwendig kritisiert. Deshalb wurde aus diesen Kreisen auch ausdrücklich die Streichung des letzten Satzes in Absatz 1 vorgeschlagen.

Im Vernehmlassungsverfahren wurden auch alternative Lösungen vorgeschlagen. Die SGK Ihres Rates verzichtet aber ganz klar darauf, diese Anliegen aufzunehmen. Die Kommission ist mehrheitlich der Meinung, dass es logisch und an und für sich auch unbestritten ist, dass Versicherte, die im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge eine besondere Anlagestrategie wählen, auch das Risiko selber zu tragen haben. Das bedeutet, dass eben nicht nur überdurchschnittliche Erträge resultieren können, sondern auch Verluste.

Zur Minderheit Schenker Silvia: Frau Schenker verlangt mit ihrer Minderheit, dass in Ehen und eingetragenen Partnerschaften die Wahl der Anlagestrategie die Zustimmung des Partners, der Partnerin braucht. Sicher, die Wahl des Versicherungsmodells hat einen Einfluss auf die künftige Rente. Davon sind auch der Partner, die Partnerin betroffen. Das Anliegen ist auch in der Vernehmlassung angesprochen worden, und es gab einigen Support für dieses Anliegen. Die Mehrheit der Teilnehmenden hat das Ansinnen aber klar [PAGE 1743] abgelehnt, weil es administrativ unverhältnismässig aufwendig sei und das System seiner Flexibilität beraube.

Die Änderung ist gesamthaft sicher im Interesse des Versichertenkollektivs, denn es wird ein Konstruktionsfehler korrigiert. Für uns Grünliberale ist selbstverständlich: Wer höhere Risiken eingeht, um eben auch eine höhere Rendite erzielen zu können, muss im schlechten Fall eben auch den Verlust tragen. Es ist ungerecht, wenn das Kollektiv der Verbleibenden die Verluste ausgleichen muss. Und es wurde bereits mehrmals darauf hingewiesen: Es betrifft ja nicht den obligatorischen Bereich, sondern es betrifft den überobligatorischen Bereich für Versicherte mit einem Einkommen von über 126 900 Franken. Die Solidarität im Gesamtsystem ist selbstverständlich gewahrt.

Die Grünliberalen werden auf die Vorlage eintreten, der Mehrheit folgen und den Antrag der Minderheit entsprechend ablehnen.

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