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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-12-13

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass Kollege Gentil die Möglichkeit hatte, seine - andere - Sicht des Sicherheitskonzepts darzustellen. Mindestens gestützt auf dieses gewichtige Votum ist meines Erachtens zum Text des Bundesrates, den die Kommission akzeptiert hat, ein Fragezeichen zu setzen - und zwar aus Sorge um die Sicherheit, das möchte ich deutlich sagen.

Unser Bewilligungssystem basiert an sich auf unbefristeten Bewilligungen. Es gibt bekanntlich zwei Ausnahmen, Beznau II und Mühleberg, deren Bewilligungen aus anderen, wohl politischen Gründen befristet worden sind.

Unsere zeitliche Steuerung - hier liegt die Differenz - besteht darin, dass wir die Pflicht zur laufenden Anpassung an den jeweiligen Sicherheitsstandard voraussetzen. Dabei ist die Pflicht zur Nachrüstung inbegriffen, und diese Pflicht zur laufenden Nachrüstung ist, gerade aus der Sicht der Standortkantone, natürlich fundamental.

Die Realität hat gezeigt, dass ungefähr alle zehn Jahre eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Stand von Wissenschaft [PAGE 1020] und Technik zu einer entsprechenden Anpassung führt, wobei sich - das ist selbstverständlich auch richtig - der Stand der Wissenschaft und Technik verändert und man sich an den jeweils neuesten Stand zu halten hat. Wenn dieser Sicherheitsstandard nicht erfüllt wird, muss sich das Werk von sich aus anpassen; es darf nicht warten, bis es eine Verfügung oder nötigenfalls eine Anordnung der zuständigen Behörde erhält.

Wenn wir diesen Mechanismus der Selbstprüfung und Selbsterneuerung, der wichtig ist, aufrecht erhalten wollen, dann sollten wir der Industrie die Verantwortung nicht durch eine möglicherweise politisch motivierte Befristung abnehmen. Sie gefährdet nicht nur die Investitionen, sondern sie gefährdet letztlich die Sicherheit.

Wir haben aus Sicherheitsgründen alles Interesse daran, dass die Sicherheit der eigenen Kraftwerke in der Schweiz durch unsere Gesellschaften, die uns gegenüber verantwortlich sind, aufrecht erhalten wird. Wir haben auch ein Interesse daran, dass die schweizerischen Sicherheitsbehörden die Kernkraftwerke, aus denen wir Strom beziehen, überprüfen. Das ist mir viel lieber, als wenn das irgendwelche ausländischen Werke und irgendwelche ausländischen Behörden tun.

Wie setzen wir das um? Ich meine, wir müssen das bei Artikel 20 tun. Artikel 20 formuliert die Voraussetzungen für die Betriebsbewilligung. Die Sicherheit ist eine der Voraussetzungen. Artikel 21 hingegen enthält, wenn ich das etwas salopp sagen darf, eine Art Traktandenliste für den Inhalt dieser Betriebsbewilligung, dort gehört das nicht hin. Dort steht das Ergebnis aus der Abwägung der Voraussetzungen gemäss Artikel 20.

Darum beantrage ich Ihnen, diese Bestimmung in Artikel 20 als Absatz 1bis aufzunehmen.

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