Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2015-09-22
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-22
Wortprotokoll
Das ist klar, die Kommission hat die Frage der Mietzinsmaxima ja zu einem früheren Zeitpunkt ohne Gegenstimme unterstützt, allerdings im Wissen darum, dass der Bundesrat bereits zu jenem Zeitpunkt - Herr Bundesrat Berset kann das dann allenfalls bestätigen - davon gesprochen hat, die Ergänzungsleistungsgesetzgebung einer Gesamtrevision zu unterziehen. Es ist natürlich problematisch, wenn bei einer finanziellen Entwicklung, wie ich sie aufgezeigt habe - also 50 Prozent Mehrausgaben innert acht Jahren -, vor allem vorgezogen wird, was mehr Kosten verursacht, und Elemente, die eine Stabilisierung zum Inhalt haben, auf die lange Bank geschoben werden. Ich glaube, das ist der Hauptgrund, warum die Kommission, wenn auch knapp, mit 13 zu 12 Stimmen, zu diesem Rückweisungsentscheid gekommen ist.
Man muss vielleicht in diesem Zusammenhang auch festhalten: Wenn man die Kostenentwicklung bei den Ergänzungsleistungen ansieht, stellt man fest, dass man etwa 30 Prozent der Mehrkosten auf die Demografie zurückführen müsste - dagegen kann man wenig machen - und etwa gleich viele Prozente auf unsere Änderungen in der Pflegefinanzierung. Das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, das wir vor einiger Zeit verabschiedet haben, hat dazu geführt, dass die Ergänzungsleistungen stärker belastet werden. Bei diesen zwei Elementen dürfte es schwierig sein, Korrekturen anzubringen. Zwischen 30 und 40 Prozent der Mehrausgaben haben aber vor allem mit Abgrenzungen zu tun. Dies könnte dazu führen, dass man in der Revision dieser Gesetzgebung Einsparungen erzielen könnte.