Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2015-09-22
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-22
Wortprotokoll
Namens der FDP-Liberalen Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie mit dem Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen, die Anpassung betreffend die anrechenbaren Mietzinsmaxima in die anstehende grosse Reform des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zu integrieren. Zur Begründung:
Wir lehnen die vorliegende vorgezogene Änderung des Bundesgesetzes als isolierte Massnahme ab. Wir halten das Anliegen der anderen Seite, das Anliegen einer periodischen Anpassung der Mietzinsmaxima, grundsätzlich für gerechtfertigt und werden dies zu gegebener Zeit auch unterstützen. Wir sind aber heute der Ansicht, dass das Parlament eine Verbesserung der Leistungen und somit Mehrausgaben nicht vorgezogen beschliessen soll, um dann beispielsweise in einem Jahr eine Gesamtanalyse der Ergänzungsleistungen vorzunehmen. Ein solches Vorgehen können wir nicht unterstützen. Die angesprochene beunruhigende Kostenentwicklung bei den Ergänzungsleistungen zwingt uns, vor allfälligen Leistungsverbesserungen eine sorgfältige Auslegeordnung der Ergänzungsleistungen vorzunehmen. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass die Ergänzungsleistungen, es wurde ja bereits gesagt, zwischen 2006 und 2011 um knapp 1,5 Milliarden Franken angestiegen sind. Die vom Bundesrat jetzt beantragte vorgezogene Anpassung der Mietzinsmaxima führt zu einer Leistungsverbesserung und damit zu weiteren Kostenanstiegen. Im Jahr 2016 sind es Mehrausgaben von 136 Millionen Franken, 85 Millionen Franken für den Bund und 52 Millionen Franken für die Kantone.
Es ist grösstenteils unbestritten, dass die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen bestimmte Fehlanreize enthalten, die bei der vom Bundesrat geplanten grösseren Revision des Gesetzes an die Hand genommen und beseitigt werden sollten. Ich erwähne die Benachteiligung von Familien, ich erwähne Fehlanreize für Alleinstehende und auch eine notwendige bessere Koordinierung mit anderen Sozialleistungen. Bei der von der Kommissionsmehrheit beantragten Rückweisung und Integration dieser Frage in die grössere Revision des Gesetzes kann sichergestellt werden, dass allfällige Mehrausgaben und allfällige Stabilisierungsmassnahmen bzw. vielleicht sogar auch Ausgabensenkungen gleichzeitig geprüft, vorgeschlagen und anschliessend realisiert werden können.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens der FDP-Liberalen Fraktion, einzutreten und die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Frage dieser Mietzinsmaxima in die grosse Reform des Gesetzes zu integrieren.