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Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-09-22

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-09-22

Wortprotokoll

2001 erfolgte die letzte Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima. Seither, es wurde mehrfach darauf hingewiesen, sind die Mieten im schweizerischen Durchschnitt - ich betone: im Durchschnitt - um über 20 Prozent gestiegen. Es gibt Regionen, insbesondere die grossen Städte, wo es wesentlich mehr als 20 Prozent sind. Das hat zur Folge, dass das anrechenbare Mietzinsmaximum im Jahr 2013 den Mietzins nur noch zu rund 70 Prozent deckte. Bei Familien war die Abdeckung im selben Jahr nur noch zwischen 40 und 55 Prozent. Die Betroffenen haben gar keine andere Möglichkeit, als den nichtgedeckten Teil des Mietzinses vom Betrag ihrer Ergänzungsleistungen für den allgemeinen Lebensbedarf abzuzweigen und somit vom Mund abzusparen. Das ist unverantwortlich und nicht Sinn und Zweck des Gesetzes.

Nun soll der Höchstbetrag für den anrechenbaren Mietzins im Bundesgesetz erhöht werden. Ziel ist, dass wieder mindestens 90 Prozent der Alleinstehenden und Ehepaare im gesamtschweizerischen Durchschnitt den Mietzins mit den entsprechenden Beträgen abdecken können. Neu soll das Mietzinsmaximum auch zivilstandsunabhängig berechnet werden, bei Familien wird dem erhöhten Raumbedarf aber mit Zuschlägen Rechnung getragen. Bekanntlich variieren die Mieten ja auch je nach Region. Neu sollen deshalb drei unterschiedliche Mietzinsmaxima festgelegt werden, nämlich für Grosszentren, für Städte und für Landregionen. Das führt zu Mehrkosten. Die Mehrkosten werden auf rund 136 Millionen Franken für das Jahr 2016 beziffert. Davon entfallen rund 85 Millionen Franken auf den Bund und 51 Millionen Franken auf die Kantone. Zudem soll neu der Bundesrat mindestens alle zehn Jahre überprüfen, ob und in welchem Ausmass die Höchstbeträge die effektiven Mietkosten noch abdecken.

Die Vorlage wurde auch in eine Vernehmlassung geschickt. Sie wurde von der überwiegenden Mehrheit begrüsst. Zustimmung fanden insbesondere die beiden Kernpunkte, die beiden Hauptelemente, dass einerseits die Mietzinsmaxima zivilstandsunabhängig auszugestalten und Familien speziell zu berücksichtigen seien und dass andererseits je nach Region unterschiedlich hohe Mietzinsmaxima zur Anwendung gelangen sollen. In der Vernehmlassung wurde aber auch Kritik geäussert: Die geografische Einteilung werde teilweise der konkreten Mietpreissituation einer Gemeinde zu wenig gerecht. Deshalb will der Bundesrat den Kantonen die Möglichkeit geben, Gemeinden in eine Region mit tieferen Höchstbeträgen umzuteilen. Voraussetzung für eine solche Umteilung wäre, dass mit den Höchstbeträgen noch 90 Prozent der Ergänzungsleistungen beziehenden Personen ihre Mietkosten decken können.

Die Vorlage basiert ja auf einem im Jahr 2011 überwiesenen Vorstoss. Bereits sind wieder vier Jahre vergangen. Die Mehrheit der SGK hat den Handlungsbedarf mit dem Eintreten im Grundsatz anerkannt. Die Minderheit sagt zu Recht, dass das Problem dringend ist; es ist zu dringend, um es auf die lange Bank zu schieben. Mit der Gesamtrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes sollen und werden auch Abgrenzungs- und Schwelleneffekte zu behandeln sein. Wenn wir aber warten, dann dauert es zu lange. Das Gesetz ist noch nicht ausformuliert, die Vernehmlassung ist noch nicht begonnen; es wird noch Jahre dauern, bis die gesamte Revision in Kraft tritt.

Wir Grünliberalen anerkennen die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs. Wir werden das Geschäft nicht zurückweisen und entsprechend die Minderheit unterstützen.