Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-09-22
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-22
Wortprotokoll
Worum geht es hier? Es geht um die Frage der erweiterten Sorgfaltspflichten, die Teil der Finanzplatzstrategie des Bundesrates sind, wie Sie im Bericht vom Dezember 2012 aufgenommen worden sind.
Wir haben im Februar 2013 eine erste detaillierte Fassung zu diesen erweiterten Sorgfaltspflichten in die Vernehmlassung gegeben, eine Anpassung des Geldwäschereigesetzes, und ich lese Ihnen gerne vor, was die Schweizerische Bankiervereinigung am 27. Februar 2013 daraufhin geschrieben hat: "Die Schweizerische Bankiervereinigung setzt sich schon seit Längerem für einen steuerkonformen Finanzplatz ein. Die Schweizerische Bankiervereinigung unterstützt deshalb grundsätzlich die Stossrichtung des Bundesrates, die erweiterten Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre zur Abwehr unversteuerter Gelder sowie die Übernahme der FATF-Vortaten für Geldwäscherei im Schweizer Gesetz gegen Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung zu verankern." Das wurde also begrüsst. Wir haben dann die Vernehmlassung gemacht. In der Vernehmlassung waren die Stimmen sehr kontrovers, das wurde dargestellt.
Der Bundesrat hat das EFD im November 2013 aufgefordert, einen Antrag zu einer möglichen Ausgestaltung dieser Sorgfaltspflichten zu erarbeiten. Das EFD hat das gemacht. Der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt, dass sich der Schweizer Finanzplatz nur dann nachhaltig als integer und zukunftsgerichtet positionieren kann, wenn entsprechend glaubhaft dargelegt oder aufgezeigt werden kann, dass wir auf die Entgegennahme von unversteuerten Geldern verzichten. Das sind dann auch die Grundzüge der Vorlage, die wir hier zur Diskussion stellen.
Es geht darum, dass wir eine Regelung haben, die komplementär zum automatischen Informationsaustausch ist. Es wurde aufgezeigt und heute auch immer wieder betont, dass wir den automatischen Informationsaustausch (AIA) einführen werden. Aber wir werden den AIA nicht mit allen Staaten einführen. Diese Regelung hier ist komplementär zum AIA. Sie gelangt selbstverständlich nicht dort zur Anwendung, wo wir den AIA einführen; sie gelangt auch nicht zur Anwendung für in der Schweiz Steuerpflichtige und für alle Staaten, die sich im Fatca-Bereich verpflichtet haben. Es geht zudem vor allem um Neukunden, die Geschäftsbeziehungen haben, bei denen man sieht, dass es um unversteuerte Gelder geht. Hier sollen die Sorgfaltspflichten dann risikobasiert angewendet werden.
Wenn man sagt, es sei ein Swiss Finish, dann möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir in der Botschaft darauf hingewiesen haben, dass keine anderen Staaten eine solche Regelung kennen. Bei den anderen Staaten ist es allerdings so, dass die Möglichkeit eines Durchgriffs besteht, des Zugangs zu relevanten Bankdaten, wenn der Verdacht besteht, dass eine Steuerhinterziehung begangen wurde. Das gilt für alle umliegenden Staaten, Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich. Dort ist es möglich, wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, einen Zugriff der Steuerbehörden auf Bankdaten zu haben. Die Steuerbehörden haben dort also mit richterlicher Einwilligung zum Teil einen Zugriff auf solche Bankdaten. Das kennen wir nicht. Wir haben das Bankkundengeheimnis in der Schweiz auch für hinterzogene Gelder beziehungsweise Steuern, und von daher ist die Situation eine unterschiedliche.
Ich möchte Ihnen ein Statement von Dr. Alfredo Gysi vorlesen, er ist Verwaltungsratspräsident der BSI AG, Ehrenpräsident des Verbandes der Auslandbanken. Er hat sich in der Zeitschrift "Schweizer Bank" am 1. September 2015 geäussert. Ich sage Ihnen, es geht hier um einen Banker mit Leib [PAGE 1716] und Seele, um eine Person, die den Bankenplatz Schweiz kennt wie kaum eine andere. Er hat Folgendes gesagt: "Die Aufsichtsbehörde Finma hat wegen mangelnder Rechtsgrundlage keine expliziten Richtlinien zum Thema Steuerkonformität erlassen, und die Bankiervereinigung hat vermutlich aus mangelndem Konsens unter den Bankengruppen keinen Code of Conduct zum Thema Steuerkonformität erlassen. Selbstregulierung geniesst im Ausland sowieso keine grosse Glaubwürdigkeit." Und weiter sagt er: "Was ist zu tun für den Bankenplatz Schweiz? Die Schweizer Banken haben das grösste Interesse daran, die Transitionsphase hin zur Steuerkonformität so schnell wie möglich und mit möglichst wenigen Kollateralschäden hinter sich zu bringen. Dies bedingt, möglichst schnell von Unsicherheit und Willkür wieder zu Klarheit und Rechtssicherheit zurückzufinden. Dafür braucht es die Unterstützung für eine gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anpassung bezüglich Steuerkonformität. Es muss auch sichergestellt werden, dass diese praxisnah, unmissverständlich und einfach in der Umsetzung ausfällt."
Das eben ist gerade die Vorlage, die heute zur Diskussion steht: praxisnah; Selbstregulierung, nicht gestützt auf gesetzliche Vorschriften; Eigenverantwortung der Banken. Das ist das, was wir Ihnen heute vorlegen und was von vielen Bankern und Leuten, die mit diesem Bereich sehr vertraut sind, auch so gewünscht wird.
Wenn wir heute nicht darüber diskutieren, dann wird diese Diskussion zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. Auch dieser Diskussion wird man sich letztlich nicht verschliessen können.
Ich möchte Sie darum bitten, einzutreten und diese Grundlage zu schaffen, die letztendlich dazu dienen wird, unserem Bankenplatz wieder die Sicherheit zurückzugeben, die er wirklich braucht.