preparatory:AB 18945
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Zum Antrag der Mehrheit: Die heutige Praxis wird mit diesem Absatz 1 nicht geändert. Die Durchführung der Prüfung ist Sache der Betreiber. Die HSK hat das Recht, Einsicht in die Unterlagen der Lizenzprüfung zu erhalten. Das ist zurzeit lediglich in einer Richtlinie festgehalten. Mit der vorliegenden Bestimmung wird das Verfahren auf eine saubere, gesetzliche Grundlage gestellt, weil es einen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre der Betroffenen darstellt.
In der Kommission wurde der Antrag der Minderheit mit 5 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Ich empfehle Ihnen, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.