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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2015-09-23

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-23

Wortprotokoll

Einfach mal zu den Grundlagen, die wirtschaftspolitisch zu beurteilen sind: Der starke Franken, die Freigabe des Mindestkurses vom 15. Januar 2015 führt mittel- und längerfristig zu einer massiven Gefährdung des Standortes Schweiz. In der Folge sind Arbeitsplätze gefährdet, sie werden verlagert, und das trifft vor allem die schwächsten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zu den schwächsten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehören heute die Frauen und Männer über 55 - ja, bereits ab 50 Jahren ist deren Beschäftigungssituation prekär. Immer häufiger und immer kurzfristiger werden Personen aus dieser Altersgruppe auf die Strasse gestellt und enden dann in der Langzeitarbeitslosigkeit, da sie kaum mehr eine neue Stelle finden. Das schlägt sich auch in der Statistik nieder: In den letzten zehn Jahren hat sich die Arbeitslosigkeit von Erwerbstätigen im Alter von 55 bis 65 Jahren verdoppelt. Das Tragische daran ist: Es betrifft auch gerade die Personen, die am längsten arbeitslos sind. Die Folgen für deren Altersvorsorge usw. muss ich Ihnen nicht erläutern, die liegen auf der Hand.

Die Frage der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Grossbaustelle, Herr Bundesrat Schneider-Ammann. Es ist Ihnen bis jetzt nicht gelungen, aus all den Berichten, die vorgelegt wurden, konkrete Massnahmen abzuleiten. Auch der runde Tisch hat keine konkreten Resultate gezeitigt.

Umso enttäuschter bin ich, dass der Bundesrat beantragt, meine Motion abzulehnen. Es ist nicht die Liebe zu Regulierungen, wegen der wir Ihnen diese Motion vorschlagen, sondern die Tatsache, dass wir in der Wirtschaft einen gravierenden Kulturwandel feststellen. Früher war es eine unbestrittene Anstandsregel, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über 55 nicht mehr gekündigt wird, ausser sie hätten gravierendste Verstösse begangen. Dieser Kulturwandel trifft Frauen und Männer, die über Jahrzehnte unseren Wohlstand geschaffen haben, die die Sozialversicherung gestärkt haben und die dafür gesorgt haben, dass es uns heute so gut geht, wie es uns eben geht. Ausgerechnet sie werden aufs Abstellgleis gestellt. Sie bezahlen damit auch mehrfach für die aktuell verfehlte Währungspolitik.

Es wurde ein Tabu gebrochen, das Tabu, wonach man ältere, altgediente Lohnabhängige nicht auf die Strasse stellt, wonach man Fürsorgepflichten wahrnimmt, wonach man dem Umstand Rechnung trägt, dass sie der Unternehmung treu gedient und ihr Wissen der Unternehmung zur Verfügung gestellt haben. Dieses ungeschriebene Gesetz gilt nicht mehr, und wenn die Anstandsregeln eben nicht mehr gelten, braucht es geschriebene Regeln. Das hat auch der Entscheid des Bundesgerichtes vom letzten Herbst gezeigt, der nur das festgehalten hat, was in der Wirtschaft eben praktisch nicht mehr gilt.

Das Arbeitsrecht in der Schweiz ist sehr liberal, das wird ja immer wieder gerühmt. Es ist liberal und hat als liberales Recht funktioniert, weil daneben ungeschriebene Regeln galten, wie zum Beispiel eben, dass man ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht auf die Strasse stellt, dass man sie nicht einfach aus Effizienzgründen gegen jüngere auswechselt, dass man sie nicht in die Langzeitarbeitslosigkeit entlässt. Diese Anstandsregeln gelten heute leider nicht mehr.

Deshalb ersuche ich Sie mit meiner Motion, dass die Regeln, die früher ungeschriebenes Gesetz waren, gesetzlich verankert werden, dass die Fürsorgepflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ins Gesetz geschrieben wird. Das ist nicht mehr als das, was wir früher hatten. Es geht nicht um zusätzliche Regulierungen, sondern um den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Ich bin überzeugt, dass Sie schlussendlich auch den Staat damit entlasten - nämlich die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe -, weil viele der Betroffenen im Alter von Armut betroffen sind.

Ich danke Ihnen auch im Namen von Tausenden von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass Sie dafür sorgen, dass die Betroffenen im Arbeitsrecht besser geschützt werden.