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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2013-09-23

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-23

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion ist bereits zwei Jahre alt, das Thema aber leider noch aktueller als damals. Vor zwei Jahren hat der Fall Jean-Louis B. in der Schweiz hohe Wellen geworfen. Dem verwahrten Vergewaltiger und Mörder gelang während eines sogenannten humanitären Ausgangs im Kanton Neuenburg die temporäre Flucht. Die zwei Begleiter waren unbewaffnet, er bedrohte diese mit einer Glasscheibe und verletzte eine Frau an der Hand. Es war wenig bekannt, dass Verwahrte überhaupt in den Genuss von solchen Ausgängen kommen. Man könnte meinen, dass dieses Regime nach Annahme der Verwahrungs-Initiative 2004 härter geworden wäre, aber das Gegenteil ist der Fall. Die Behörden scheinen aus den traurigen Fällen der jüngeren Vergangenheit nichts gelernt zu haben.

Ein weiterer schockierender Fall ist der Fall Markus Wenger in Basel. Dieser Mann war verwahrt, weil er 24 Frauen vergewaltigt hatte. Trotzdem bekam er Strafvollzugslockerungen und durfte in eine Wohnung ziehen. Obwohl er eine elektronische Fussfessel trug, gelang es ihm, drei weitere Frauen zu missbrauchen, und dies, obwohl dieser Täter eigentlich verwahrt war!

Es gibt zudem verschiedene schlimme Fälle, in denen der Täter nicht einmal verwahrt war und während eines Ausgangs oder unter Strafvollzugslockerungen rückfällig wurde. Uns allen ist der brutale Tod von Adeline in Genf noch sehr präsent. Die Therapeutin wurde vor eineinhalb Wochen von einem zweifach verurteilten Vergewaltiger auf dem Weg zur Reittherapie umgebracht. Es war sein zweiter begleiteter Freigang.

Erst im Mai wurde die 19-jährige Marie im Waadtland von einem verurteilten Mörder und Vergewaltiger umgebracht. Er trug ebenfalls eine Fussfessel und durfte extern wohnen.

Diese beiden Fälle zeigen, dass gefährliche Täter oftmals nicht einmal verwahrt sind und solche brutalen Wiederholungstaten unter Strafvollzugslockerungen begehen können. Diejenigen, die wirklich verwahrt sind, müssen also noch gefährlicher sein.

Mit solchen Strafvollzugslockerungen wird immer ein Risiko eingegangen - zulasten der Bevölkerung. Wie der Bundesrat richtig schreibt, ist der hauptsächliche Zweck einer Verwahrung, die Sicherheit Dritter zu garantieren. Völlig falsch liegt er, wenn er schreibt, bei normal Verwahrten gehe er davon aus, dass diese irgendwann wieder entlassen werden könnten. Verwahrt werden besonders gefährliche Täter, in der Regel Sexual- und Gewaltstraftäter, und diese sollen auch verwahrt bleiben. Entlassungen aus der Verwahrung sollen die Ausnahme sein - wenn sich jemand wirklich bewährt hat und die Wahrscheinlichkeit nach einer Therapie sehr hoch ist, dass er nicht rückfällig wird - und nicht die Regel, wie das der Bundesrat meint. Hierzu müssten aber die Verwahrungsbestimmungen angepasst werden. Ich hoffe, dass der Bundesrat und die Mehrheit in diesem Saal hier mittlerweile ihre Einstellung geändert haben.

In der Motion, über welche Sie heute abstimmen, geht es nur darum, die Bevölkerung davor zu schützen, dass Verwahrte - noch einmal: das sind gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter - überhaupt solche Ausgänge und Hafturlaube erhalten. Solche Experimente können tödlich ausgehen.

Ersttäter wird es leider immer geben, aber die Politik - Sie, meine Damen und Herren -, die Justiz und die Behörden [PAGE 1576] sind mitverantwortlich dafür, dass es keine Wiederholungstäter und somit keine neuen Opfer gibt.

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