Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-23
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-23
Wortprotokoll
Das Bundesamt für Migration (BFM) hat Vertreterinnen und Vertreter der Demonstrierenden mehrmals zu Gesprächen empfangen. Das BFM hat ihnen den Prozess der Asylverfahren in der Schweiz erläutert und klargestellt, dass aus Gründen der Gleichbehandlung die syrischen Gesuche nicht rascher behandelt werden können als andere Gesuche, für die von einer generellen Unzumutbarkeit bzw. Unzulässigkeit des Wegweisungsvollzugs ausgegangen werden muss. Bis und mit 2009 von syrischen Staatsangehörigen eingereichte Asylgesuche werden aber bis Ende dieses Jahres behandelt. Ferner wird das BFM im Rahmen des Abbaus der bestehenden Pendenzen alles daransetzen, möglichst viele Gesuche bis Ende 2014 zu bearbeiten. Das BFM behandelt Asylgesuche von Personen aus Syrien nach Massgabe der personellen Ressourcen. Die ältesten Gesuche werden in der Regel zuerst behandelt, eine generelle Sistierung der Gesuche hat, auch in der Vergangenheit, nicht stattgefunden.
Hingegen hat das BFM angesichts des seit 2011 dauernden Bürgerkrieges keine negativen Entscheide mit Anordnung des Wegweisungsvollzugs erlassen. So wurden im Jahr 2012 184 syrische Gesuchsteller als Flüchtlinge anerkannt und 205 vorläufig in der Schweiz aufgenommen. Aufgrund der eskalierenden Entwicklung der Lage in Syrien erachtet das BFM die Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs für Syrien generell nicht mehr als gegeben, daher wird seit März 2013 im Falle von Asylsuchenden aus Syrien, deren Asylgesuch abgelehnt wird, in der Regel eine individuelle vorläufige Aufnahme wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs verfügt.
Gestern und bereits am Samstag konnten Sie den Medien entnehmen, dass wir mit den syrischen Demonstranten einen Weg gefunden haben, sodass sie ihre Demonstration abbrechen konnten. Ich bin sehr dankbar, dass das in Würde und in gegenseitigem Respekt erfolgen konnte.