preparatory:AB 189966
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2013-09-23
Wortprotokoll
Für die Spitäler sind in der Schweiz die Kantone zuständig. Babyfenster werden in Olten, Davos und Einsiedeln betrieben. Die Beurteilung der Zusammenarbeit zwischen dem Kantonsspital Olten und der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind obliegt dem Kanton Solothurn. Im Falle von Davos handelt es sich um ein öffentliches Spital im Besitz einer Aktiengesellschaft mit Leistungsauftrag des Kantons Graubünden. Das Spital Einsiedeln gehört einer privaten Stiftung.
Der Bundesrat teilt indes die fachlichen Bedenken der nationalen Organisation Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGS). Diese hat in einem Brief an die Gesundheitsdirektoren der Kantone und an die Kantonsärzte zum Ausdruck gebracht, dass sie die Partnerschaften mit der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind als bedenklich erachte.
Im Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen ist geregelt, dass die Kantone zuständig sind, Beratungsstellen selbst zu betreiben oder anzuerkennen. Im Auftrag des BAG führt SGS ein öffentliches Gesamtverzeichnis der anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen unter www.isis-info.ch. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass er damit dem gesetzlichen Auftrag, eine öffentlich zugängliche Liste der anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen zu führen, nachkommt. Darüber hinaus besteht für den Bund keine Rechtsgrundlage, privaten Hilfsorganisationen und Beratungsstellen die Tätigkeit zu verbieten bzw. den Spitälern Vorschriften zu machen.