Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-23
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-23
Wortprotokoll
Die Idee, dass sich mehrere Mietparteien im selben Haus zusammenschliessen, um sich gegenüber dem Stromversorger als ein grosser Verbraucher zu präsentieren, ergibt durchaus Sinn, wenn sie dadurch mit einer gemeinsamen Fotovoltaikanlage von der Eigenverbrauchsregelung profitieren können. Auf diese Weise haben die Mieter einen Anreiz, erneuerbaren Strom zu produzieren. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass alle Beteiligten - also Anlagenbetreiber, Hausbesitzer und Mieter - sich einigen können und regelmässig selber untereinander abrechnen. Dies ist möglich, kann aber konfliktbehaftet sein. Obwohl das in der Frage propagierte Modell in der Praxis bereits teilweise angewendet wird, fehlen heute explizite rechtliche Grundlagen. Die sogenannten Arealnetze, also Netze, die sich aus der Bündelung von mehreren Konsumenten ergeben, landen ab und zu als Streitfälle vor der Elektrizitätskommission, der Elcom. Offene Fragen in diesem Bereich, wie beispielsweise die Auswirkungen dieser Abrechnungsart auf die Netzbetreiber und die Netznutzungsentgelte im betroffenen Netzgebiet, werden bei Bedarf abgeklärt.