Fässler Daniel · Nationalrat · 2015-09-23
Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23
Wortprotokoll
Die Bundesversammlung beschloss vor bald sechs Jahren, das Gewässerschutzgesetz unter dem Titel Renaturierung zu revidieren. Dabei wurde Artikel 36a, "Gewässerraum", neu in das Gewässerschutzgesetz eingefügt. Dieser verpflichtet die Kantone, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzulegen. Der Gewässerraum ist so zu dimensionieren, dass die natürlichen Funktionen der Gewässer, der Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung gewährleistet sind. Die Regelung der Einzelheiten wurde dem Bundesrat übertragen.
Vor gut vier Jahren erliess der Bundesrat mit einer Revision der Gewässerschutzverordnung die Ausführungsbestimmungen dazu. Mit den in einem neuen Abschnitt gefassten Bestimmungen der Artikel 41a bis 41d wurden den Kantonen relativ enge Schranken gesetzt, indem die - von Ausnahmen abgesehen - einzuhaltenden Mindestbreiten schon in der Verordnung festgeschrieben wurden. Dies war die Folge eines politischen Kompromisses im Zusammenhang mit der im Jahre 2006 eingereichten Volksinitiative "Lebendiges Wasser" des Fischereiverbandes.
Schon kurz nach Inkrafttreten der revidierten Gewässerschutzverordnung regte sich vor allem in bäuerlichen Kreisen sowie in einigen Kantonen Widerstand. Dabei wurde geltend gemacht, die vom Bundesrat erlassenen Bestimmungen würden den Interessen der Landwirtschaft und dem Ziel der Verdichtung des Baugebietes zu wenig Rechnung tragen. Verschiedene Vorstösse von Ratsmitgliedern und neun Standesinitiativen waren die Folge davon.
So weit zur Ausgangslage. Ich komme nun zu den heute traktandierten Geschäften.
Die UREK-SR hat am 19. Januar 2015 mit 11 zu 0 Stimmen die heute durch Sie zu beurteilende Kommissionsmotion 15.3001 angenommen. Mit dieser Motion wird verlangt, dass [PAGE 1800] die Gewässerschutzverordnung so geändert wird, dass die Kantone für die Feststellung der Gewässerräume den maximal möglichen Handlungsspielraum erhalten. Der Bundesrat beantragte dem Ständerat die Annahme dieser Kommissionsmotion, der Ständerat folgte dieser Empfehlung und stimmte der Motion am 16. März dieses Jahres ohne Gegenstimme zu.
Dem Bundesrat und dem zuständigen Bundesamt ist zugutezuhalten, dass die Umsetzung von Beginn weg in Kontakt mit den Kantonen angegangen wurde. Es ist auch ein positives Zeichen, dass nun die Bereitschaft da ist, auf die bekannten Umsetzungsschwierigkeiten zu reagieren. Das Bundesamt für Umwelt hat eine Änderung der Gewässerschutzverordnung vorbereitet, die einige Punkte vor allem im Bereich der Landwirtschaft klären soll. Es bleibt zu hoffen, dass auch noch auf weitere Umsetzungsfragen, vor allem betreffend das Baugebiet, reagiert wird.
Ihre Kommission ist trotz dieser positiven Zeichen der Meinung, dass der Druck aufrechtzuerhalten ist, solange die Überarbeitung der Gewässerschutzverordnung nicht abgeschlossen und das Resultat nicht bekannt ist. Ihre Kommission beantragt Ihnen daher mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion des Ständerates 15.3001 anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit bringt damit zum Ausdruck, dass sie eine Revision der Gewässerschutzverordnung als notwendig erachtet, da die Kantone ihrer Auffassung nach für die Umsetzung des Gewässerschutzrechts im Bereich der Gewässerräume sowohl in der Landwirtschaftszone als auch im Baugebiet mehr Handlungsspielraum benötigen. Eine von Kollegin Thorens Goumaz vertretene Minderheit der Kommission ist demgegenüber der Meinung, dass damit der Kompromiss, der zum Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" führte, angetastet würde.
Zum Schluss noch einige Worte zu den in den Jahren 2012 und 2013 eingereichten neun Standesinitiativen der Kantone Schwyz, St. Gallen, Luzern, Schaffhausen, Uri, Nidwalden, Graubünden, Aargau und Zug: Mit diesen Standesinitiativen wird eine Anpassung des Gewässerschutzrechts verlangt. Die Stossrichtung der Standesinitiativen ist identisch, inhaltlich weisen sie Differenzen auf. Während einzelne Kantone eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft fordern, verlangen andere generell eine Flexibilisierung der Bestimmungen zum Gewässerraum, um eine haushälterische Nutzung des Bodens zu ermöglichen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen, den neun Standesinitiativen Folge zu geben, die von Kollege Jans vertretene Minderheit lehnt dies ab.
Zum Schluss ersuche ich Sie namens der Kommission, allen Mehrheitsanträgen zu folgen.