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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2015-09-24

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-24

Wortprotokoll

Wir behandeln die parlamentarische Initiative "Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch". Bei einem Stimmenverhältnis von 12 zu 10 in der Kommission beantragt Ihnen die Mehrheit der WAK-NR, auf die Vorlage einzutreten und das Zollschlupfloch für Würzfleisch zu schliessen, indem dieses künftig in Kapitel 2 statt in Kapitel 16 des schweizerischen Zolltarifes eingereiht wird. Die Mehrheit der Kommission unterstützt diese Position aus folgenden Überlegungen und hält das Unterbinden der Importe von Würzfleisch zum tiefen Zollansatz aus folgenden Gründen für angezeigt:

1. Negative Effekte auf die Schlachtvieh- und Fleischmärkte: Die Importe von Würzfleisch sind derart stark angestiegen, dass sie die Schweizer Schlachtvieh- und Fleischmärkte negativ beeinflussen. 2003 wurden noch rund 10 Tonnen Würzfleisch importiert, in den letzten Jahren waren es zwischen 1700 und 1900 Tonnen. Das Importvolumen hat sich fast verzwanzigfacht. Dabei wird auch viel Kalbfleisch importiert. Es ist allgemein bekannt, dass Agrarmärkte bereits auf [PAGE 1825] geringere Angebotsveränderungen sehr sensibel reagieren. Daher liegt es auf der Hand, dass die verhältnismässig sehr grossen Importe von Würzfleisch und insbesondere von gewürztem Kalbfleisch eine negative Wirkung auf den Markt haben. In früheren Berichten haben auch Bundesrat und Verwaltung bestätigt, dass sich die Würzfleischimporte negativ auf den Markt auswirken können. In der Antwort vom 28. April 2010 auf die Interpellation Walter 10.3146 schreibt der Bundesrat im Zusammenhang mit den Würzfleischimporten: "Störungen sind bei den Kälberpreisen nicht auszuschliessen, weil dieser Markt sehr preissensitiv ist ..."

Über die Würzfleischimporte wird zusätzlich Druck auf die Märkte ausgeübt. So werden beispielsweise trotz den tiefen Preisen für Schweine weiterhin Importe von gewürztem Schweinefleisch getätigt. Dadurch erhöht sich der Druck auf den Schweizer Markt zusätzlich.

Neben den Schlachtviehproduzenten sind auch die schlachtenden und verarbeitenden Betriebe besonders negativ von den Würzfleischimporten betroffen. Damit sind gerade diejenigen Zweige der Schweizer Fleischbranche besonders negativ betroffen, die im Inland grosse Investitionen tätigen, Arbeitsplätze sichern und sich für die Zukunft des Produktionsstandortes Schweiz engagieren.

2. Torpedieren des Schweizer Tierschutzniveaus: Wie dargelegt, sind grosse Mengen von gewürztem Kalbfleisch aus Italien und Holland in die Schweiz gekommen - jährlich etwa 400 Tonnen. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei primär um helles Kalbfleisch handelt. Dadurch werden die Bestrebungen der Schweizer Branche zur Etablierung von rosa bis rötlichem Kalbfleisch im Markt beeinträchtigt. Folglich wird über den Würzfleischimport das Schweizer Tierschutzrecht torpediert.

In Artikel 37 Absatz 4 der Tierschutzverordnung steht geschrieben: "Kälbern, die mehr als zwei Wochen alt sind, muss Heu, Mais oder anderes geeignetes Futter, das die Rohfaserversorgung gewährleistet, zur freien Aufnahme zur Verfügung stehen." Dadurch wird das Kalbfleisch rosa bis rötlich, und die Konsumenten sollten dies akzeptieren. Dies führt in der Branche zu grossen Diskussionen, und die Schweizer Produzenten müssen wegen der Farbe nach wie vor Abzüge von bis zu 2 Franken pro Kilo in Kauf nehmen. Je Kalb ergibt das einen Verlust von 250 Franken.

Über das Würzfleisch bekommen die Akteure nun einen permanenten Zugang zu billigerem, hellem Importkalbfleisch. Das geht voll auf Kosten der Schweizer Mäster, die sich an das höhere Tierschutzniveau in der Schweiz zu halten haben. Und es geht auf Kosten derjenigen Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe, die sich bemühen, dieses rosa bis rötliche Kalbfleisch im Markt zu etablieren.

3. Aushebelung der Schweizer Marktordnung: Mit den zunehmenden Importen von Würzfleisch wird die Marktordnung für Fleisch ausgehebelt. So verliert die Regelung, mit der in der Branchenorganisation Proviande alle Branchenpartner gemeinsam im Konsens Importmengen zur bedarfsgerechten Versorgung des Fleischmarktes festlegen, an Wirkung, weil neben diesen ordentlichen Mengen grosse Mengen an solchem Würzfleisch importiert werden. Zudem verlieren die von der Branche jeweils mit finanzieller Unterstützung des Bundes durchgeführten saisonalen Marktentlastungsmassnahmen an Wirkung, weil trotz Marktentlastungsmassnahmen dann auf diese Art und Weise Würzfleisch importiert wird.

4. Ich komme zu den Mindereinnahmen. Die Gewährung des tieferen Zollansatzes für Würzfleisch ergibt gemäss dem Vernehmlassungsbericht für den Bund rechnerisch betrachtet Mindereinnahmen von 20 Millionen Franken. Dieser Wert ist aber eher zu tief, da er sich lediglich auf die Importmengen von gewürztem Rind- und Kalbfleisch stützt. Berücksichtigt man die Importe von gewürztem Fleisch anderer Kategorien und die damit zusammenhängenden Einnahmenausfälle, liegt dieser Betrag schätzungsweise noch um 5 Millionen Franken höher.

Die Kommissionsmehrheit will die Problematik der Würzfleischimporte über eine Anpassung der schweizerischen Anmerkungen in den Kapiteln 2 und 16 des Zolltarifs regeln. Diese Lösung ist aus folgenden Gründen richtig und geeignet, das Problem zu lösen: Der Ansatz mit den schweizerischen Anmerkungen ist bereits bekannt und hat sich in der Schweiz bewährt. So gibt es zum Beispiel auch schweizerische Anmerkungen zu Früchten in Kapitel 8. Diese Lösung über eine Anpassung der schweizerischen Anmerkungen gibt allen die notwendige Rechtssicherheit. Auch das Bundesverwaltungsgericht muss sich daran halten. So ist gewährleistet, dass nicht über den juristischen Weg der Wille der Politik wieder aufgehoben wird. Die Lösung kann schnell umgesetzt werden, weil es keine Verhandlungen auf internationaler Ebene braucht. Die Gefahr, dass ein Handelspartner gegen die einzufügenden Anmerkungen auf internationaler Ebene vorgehen würde, ist sehr gering, weil die Schweiz nicht Zölle anpasst, sondern lediglich mit einer Anmerkung die Auslegung von Kapitel 2 präzisiert.

Die Kommissionsminderheit, das waren 10 Stimmen, argumentiert damit, dass der tiefere Zollansatz für die Fleischimporte ein Vorteil für das Gastrogewerbe und die Konsumenten wäre. Die vorzunehmenden Anmerkungen zum Zolltarif würden nach ihrer Auffassung trotzdem internationale Vereinbarungen verletzen, insbesondere bei der Weltzollorganisation.

Diese Vorlage wird von der Branche, dem Gewerbeverband und dem Schweizer Tierschutz unterstützt. In der Vernehmlassung fand der Vorschlag auch bei einer klaren Mehrheit der Kantone Zustimmung.

Aus den aufgeführten Gründen beantragt die Mehrheit der Kommission des Nationalrates, auf die Vorlage einzutreten und das Zollschlupfloch für gewürztes Fleisch zu schliessen.