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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2001-12-14

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-14

Wortprotokoll

Ich habe gestern Abend bei Sitzungsschluss fairerweise angekündigt, dass ich Sie heute nicht überrumpeln will, sondern gedenke, einen Ordnungsantrag zu stellen, diese Schlussabstimmung nicht jetzt, sondern in der Frühjahrssession vorzunehmen. [PAGE 1044]

Zur Begründung möchte ich zuerst festhalten: Es ist wahr, dass es der Praxis unserer Räte entspricht, dass ein Geschäft in die Schlussabstimmung kommt, sobald es in beiden Räten behandelt ist. Was bedeutet dies nun für jene Fälle, wo ein indirekter Gegenvorschlag - und hier in dieser Frage ist es so - noch unterwegs ist? Wir haben es zwar abgelehnt, einen indirekten Gegenvorschlag zu beschliessen. Der Nationalrat hat aber einen solchen im ersten Durchgang beschlossen und hat die Differenz noch nicht bereinigen können. Es wäre nun ein Akt der politischen Fairness gegenüber den Initianten, dass sie en pleine connaissance de cause über einen allfälligen Rückzug ihrer Initiative entscheiden könnten, indem sie nämlich wüssten, ob es einen indirekten Gegenvorschlag gibt oder nicht.

Sie haben eingangs unseren Ratspräsidenten gehört, der ausgeführt hat, dass hier von den Fristen her keine so grosse Eile besteht wie beim vorherigen Geschäft. Ich füge noch etwas bei: Wenn wir diese Praxis strikt nach Buchstaben weiterführen, müsste das praktisch und notwendigerweise dazu führen, dass man in den Kommissionen, in welchen ein indirekter Gegenvorschlag diskutiert wird, dann einfach dazu überginge, die Initiativen erst ganz am Schluss zu behandeln, dann nämlich, wenn der Gegenvorschlag bereinigt ist. So wäre dieses ganze Verfahren durchführbar.

Ich bitte Sie also, diese Schlussabstimmung hier und heute nicht durchzuführen und dafür den Termin der Frühjahrssession vorzusehen; dies um gegenüber den Initianten eine gewisse politische Fairness zu bewahren.