Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-09-24
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-24
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, der Minderheit zu folgen, und Sie aber gleichzeitig auch bitten, nicht eine Stunde über Parkplätze zu diskutieren.
Hier geht es tatsächlich um eine Vereinfachung. Wer sich wirklich für administrative Vereinfachungen einsetzt, müsste hier eigentlich der Minderheit zustimmen. Wir haben heute Abgrenzungsprobleme bei den Gemeinwesen, und zwar weil Gemeinwesen Parkplätze mit und solche ohne Mehrwertsteuerpflicht haben. Sie haben zum Teil zugemietete Parkplätze, die sie dann zur Verfügung stellen. Diese unterliegen der Mehrwertsteuer, sie bezahlen dafür Mehrwertsteuer. Sie haben auch andere Parkplätze, die im Gemeingebrauch sind. Genau das ist kompliziert, das ist ein administrativer Aufwand. Ich denke, es macht durchaus Sinn, hier eine einheitliche Lösung zu schaffen und auch die Abgrenzung zu anderen, von Privaten zur Verfügung gestellten Parkplätzen aufzuheben, damit wir dann wirklich alle Parkplätze gleich behandeln würden.
Dass bei der Umstellung Kosten entstehen - davor haben die Kantone immer Angst -, ist klar. Wenn sie umgestellt haben, ist aber ein System ohne Abgrenzungen sicher viel einfacher umzusetzen als ein System mit so vielen Abgrenzungen, wie wir sie heute haben. Mittel- und langfristig können also Kosten gespart werden, auch bei den Gemeinden, Städten und Kantonen.
Ich möchte Sie wirklich bitten, dem Bundesrat und der Minderheit Maier Thomas zu folgen.
Ich darf noch etwas anfügen: Frau Nationalrätin Huber hat mich darauf hingewiesen, dass ich mit einer Antwort möglicherweise Irritationen ausgelöst habe. Das wollte ich selbstverständlich nicht. Ich habe bei der Frage, was die Rega nun ihren Gönnerinnen und Gönnern mitzuteilen habe, auf einen Bundesgerichtsentscheid hingewiesen, der selbstverständlich aufgehoben wird oder nicht mehr gültig ist, weil wir jetzt eine gesetzliche Regelung schaffen. Damit kann auch nicht mehr ein Bezug zum damaligen Bundesgerichtsentscheid gemacht werden, der ja die ganze Diskussion, die wir jetzt geführt haben, erst ausgelöst hat. Künftig wird also die gesetzliche Regelung gelten. Künftig wird es so sein, dass gestützt auf diese Regelung die Rega ihren Gönnerinnen und Gönnern mitzuteilen hat, dass sie aus ihrem Gönnerbeitrag keinen direkten Anspruch haben, aber dass die Rega natürlich für sie da sein wird, wenn Not an der Frau oder Not am Mann ist.