Aeschi Thomas · Nationalrat · 2015-09-24
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-24
Wortprotokoll
Bei Artikel 21 Absatz 2 geht es um von der Mehrwertsteuer ausgenommene Leistungen. Wir bitten Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Der Bundesrat möchte hier die Steuerausnahme für Parkplätze im Gemeingebrauch aufheben. Der Bundesrat möchte entsprechend für den Bund mehr Steuereinnahmen generieren, während auf Stufe Gemeinde administrative Mehrbelastungen anfallen würden. Der Bundesrat argumentiert, dass es sich bei diesem Antrag um eine Vereinfachung handeln würde. Er argumentiert mit Abgrenzungsproblemen und mit entgehenden Steuereinnahmen.
Doch diese Argumente greifen nicht. Gemäss der Finanzdirektorenkonferenz steht die mit dem Verzicht auf das Abgrenzungskriterium des Gemeingebrauchs angestrebte Vereinfachung in keinem Verhältnis zum administrativen, technischen und finanziellen Mehraufwand, der dadurch den Gemeinwesen erwächst. Zahlreiche Dienststellen von insbesondere kleineren Gemeinwesen würden neu mehrwertsteuerpflichtig. Gemeinwesen, welche die Mehrwertsteuer überwälzen möchten, müssten zudem bei der Einführung der Mehrwertsteuerpflicht und bei Anpassungen des Mehrwertsteuersatzes ihre Gebührenordnungen revidieren, was ebenfalls einen grossen Mehraufwand schaffen würde. Hinzu kommen der personelle sowie der finanzielle Aufwand der Gemeinwesen für die erstmalige und bei Veränderungen der Mehrwertsteuersätze wiederholte Umrüstung der Parkuhren, wie z. B. für Beschriftungen und Programmierungen. Schliesslich wäre mit zusätzlichen Mehrwertsteuerbelastungen von 8 Millionen Franken zu rechnen, falls die Mehrwertsteuer nicht auf die Kunden überwälzt werden könnte, was die anderen, in der Vorlage auf 10 Millionen Franken geschätzten Entlastungen für Gemeinwesen nahezu zunichtemachen würde.
Wir bitten Sie, die Revisionspunkte zugunsten der Gemeinwesen zu unterstützen, auf die Aufhebung der Steuerausnahme für Parkplätze im Gemeingebrauch zu verzichten und somit der Mehrheit zu folgen.