Müller Philipp · Nationalrat · 2015-09-24
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-24
Wortprotokoll
Es geht in der vorliegenden Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes um diverse Elemente aus der gescheiterten Vorlage "Vereinfachung der Mehrwertsteuer", also der Vorlage mit dem Zweisatzmodell aus dem Jahr 2013. Die Neuerungen betreffen insbesondere den Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen. Mit dem Gesetzentwurf erfüllt der Bundesrat die Motion der WAK-NR 13.3362, "Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes", die parlamentarische Initiative Triponez 02.413, "Berufsunfallverhütungsmassnahmen. Ausnahme von der Mehrwertsteuerpflicht", sowie die parlamentarische Initiative Frick 11.440, "Keine Mehrwertsteuer auf Gönnerbeiträgen an gemeinnützige Organisationen".
Ihrer zuständigen WAK lag ein Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates vor. Sie hat das Geschäft am 1. April 2015 behandelt. Sie wies darauf hin, dass geringen Mehreinnahmen erhebliche Personalaufstockungen gegenüberstünden und dass das nicht akzeptabel sei. Zudem war für die Finanzkommission fraglich, ob die Änderungen steuerpolitisch überhaupt Sinn machen. Sie lehnte aber mit 15 zu 10 Stimmen einen Antrag ab, der WAK zu beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Ihre WAK hat Anhörungen mit Vertretern der Finanzdirektorenkonferenz, des Schweizerischen Städteverbandes, des Schweizerischen Gemeindeverbandes, des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der Economiesuisse und des Konsultativgremiums Mehrwertsteuer durchgeführt. Die Mitglieder der WAK sind überzeugt, dass diese Teilrevision einem Auftrag des Parlamentes entspricht und wichtige Punkte der gescheiterten Vorlage "Vereinfachung der Mehrwertsteuer" aufnimmt, insbesondere die Abschaffung der Wettbewerbsnachteile für inländische Unternehmen. Die WAK ist daher in der Sitzung vom 13. April dieses Jahres ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten.
Die Detailberatung hat die WAK in der Sitzung vom 12. Mai 2015 vorgenommen. Die wichtigsten Diskussionspunkte waren die folgenden:
In Artikel 3 Buchstabe h spricht sich die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen dafür aus, dass Vorsorgeeinrichtungen nicht als eng verbundene Personen zu gelten haben; dies, weil sonst ein Unternehmen oder eine Gemeinde, wenn sie unentgeltliche Leistungen an solche Einrichtungen erbringt, mehrwertsteuerpflichtig und mit einer Taxe occulte belastet würde.
Ein vieldiskutiertes Thema waren die steuerbefreiten Gönnerbeiträge. Der Fall der Rega ist hier prominent zu erwähnen. Dies betrifft Artikel 3 Buchstabe i und Artikel 21 [PAGE 1811] Absatz 2 Ziffer 31. Die Kommission stimmte mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Präzisierung der Definition von steuerbefreiten Spenden und Gönnerbeiträgen. Um Gönnerbeiträge von der Steuer zu befreien, muss ein gemeinnütziges Unternehmen nun neu seinen Gönnerinnen und Gönnern mitteilen, dass auf allfällige Vorteile kein Anspruch besteht. Mit diesem Beschluss setzt die Kommission das Anliegen der parlamentarischen Initiative Frick 11.440 um.
Das Hauptziel der Revision, die Besteuerung von ausländischen Unternehmen, welche in der Schweiz einen Teil ihres Umsatzes erwirtschaften, ist unbestritten. Neu wird ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn es weltweit einen Umsatz von 100 000 Franken erwirtschaftet, also nicht nur im Inland wie gemäss geltendem Recht. So sollen schweizerische Unternehmen gegenüber ausländischer Konkurrenz keinen Nachteil mehr erfahren. Mit dieser Regelung werden gemäss Schätzungen des Bundesrates 30 000 ausländische Unternehmen, die notabene in der Schweiz tätig sind, neu steuerpflichtig. Dies rechtfertigt gemäss Meinung der Kommission auch die von der Finanzkommission kritisierten 38 neuen Stellen. Das EFD verspricht, diese andernorts zu kompensieren.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen, welche das Anliegen der parlamentarischen Initiative Triponez 02.413 umsetzen, waren in der WAK Ihres Rates unbestritten. Die Steuerausnahme im Bereich der Sozialversicherungen wird auf die Präventionstätigkeit, wo diese bisher nicht galt, ausgedehnt.
Einstimmig votierte die Kommission dafür, dass das Anliegen des Bundesrates bezüglich des reduzierten Satzes für elektronische Zeitungen und Zeitschriften so ergänzt wird, dass auch E-Books unter den reduzierten Satz fallen.
Die Kommission hat sich auch mit der Frage der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren befasst. Da das Bundesgericht - wie Ihnen bekannt sein müsste - zum Schluss kam, dass nie eine Steuerpflicht bestand, muss aber im Mehrwertsteuergesetz keine Ausnahme vorgesehen werden. Das EFD hat versprochen, dass die Konsequenzen des Urteils auf das Mehrwertsteuerrecht noch analysiert und dem Parlament zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden. Allenfalls kann dazu Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf etwas mehr sagen.
Die Kommission hat abschliessend mit 11 zu 10 Stimmen eine Motion eingereicht, welche den Bundesrat beauftragt, die Kriterien über die Steuerbefreiung juristischer Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke oder Kultuszwecke verfolgen, so zu ergänzen, dass die Bezüge der leitenden Organe und der Funktionäre einen ihrer Tätigkeit angemessenen Rahmen nicht übersteigen dürfen. Eine Minderheit Amstutz lehnt diese Motion ab, dies mit der Begründung, dass die geltenden gesetzlichen Grundlagen zur Definition der Gemeinnützigkeit genügen.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, jeweils der Mehrheit zu folgen. In der Gesamtabstimmung empfiehlt Ihnen die Kommission einstimmig, dieser Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes zuzustimmen. Ebenfalls einstimmig empfiehlt Ihnen die Kommission, auf die parlamentarische Initiative Triponez nicht einzutreten, da diese mit der jetzigen Vorlage erfüllt wird.