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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-09-24

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-24

Wortprotokoll

Wir haben schon diverse Male über die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes diskutiert. Wir haben ja eine Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes gemacht und diese auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Wir haben dann sehr schnell gemerkt, dass bei einzelnen dieser Regelungen noch Anpassungen nötig sind.

Wir haben eine Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer gemacht. Das Resultat kennen Sie: Es wurde alles noch komplizierter. Das Parlament ist im September 2013 dann auf die Vorlage mit Zweisatzmodell, die von Ihnen verlangt wurde, nicht eingetreten. Es hat den Bundesrat aber mit einer Motion beauftragt, Vorschläge zu einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes zu machen; das machen wir jetzt. Sie haben uns auch beauftragt, diese Vorschläge in ganz bestimmten Bereichen zu machen; auch das machen wir. Punkte, die bereits in unserer Botschaft mit Zweisatzmodell integriert waren, sollen aufgenommen werden, so Ihr Wunsch, ohne die Aufhebung der Steuerausnahmen für die reservierten Dienste der Post und den Wertzeichenverkauf und ohne Schiedsgerichtsbarkeit, also alles, was nicht diese Bereiche anbelangt, aber aus dieser Zusatzbotschaft resultiert.

Dann sind jetzt auch die Vorschläge des Konsultativgremiums Mehrwertsteuer enthalten. Weiter sollten die Anliegen der sistierten parlamentarischen Initiativen Triponez und Frick, hier vor allem die Gönnerbeiträge der Rega, geregelt werden; auch das haben wir gemacht.

Ich denke, dass wir uns in Bezug auf diese Revision weitgehend einig sind. Es gibt ein paar Punkte, die wir in der Detailberatung sicher noch diskutieren werden. Für den Bundesrat wichtig ist die neue Regelung bei Artikel 7 Absatz 3, wo wir die umsatzstarken ausländischen Online-Händler neu im Inland obligatorisch steuerpflichtig erklären. Ich denke, das ist sehr wichtig, vor allem auch für die Wirtschaft in den Grenzkantonen.

Ebenso ist Artikel 10 für die Wirtschaft in den Grenzkantonen wichtig. Das ist überhaupt die zentrale Bestimmung dieser Revision des Mehrwertsteuergesetzes, abgesehen von den vielen technischen Änderungen, die wir machen. Es geht bei diesem Artikel um die Beseitigung mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile von inländischen Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten, indem wir jetzt hier den weltweiten Umsatz von 100 000 Franken als Grundlage nehmen, um diese Unternehmen der Mehrwertsteuerpflicht zu unterstellen. Das heisst, dass wir künftig 30 000 Unternehmen, die vom Ausland her einwirken oder tätig sind, zusätzlich der Mehrwertsteuerpflicht unterstellen können. Ich denke, das ist vor allem für die Wirtschaft im Kanton Tessin und in anderen Grenzregionen von grosser Bedeutung.

Dann haben wir im Bereich Gemeinwesen einige Erleichterungen gemacht. Auch das ist seit Langem ein Anliegen der verschiedenen Kantone, die nach dem NFA zusammenarbeiten und bis heute dafür unter Umständen mehrwertsteuerpflichtig werden. Wir werden hier auch in der Detailberatung noch darauf zurückkommen.

Weiter haben wir in Artikel 76 die Frage der Datenbearbeitung aufgenommen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenbearbeitung sollen an die Anforderungen des Datenschutzes angepasst werden, wie das im Rahmen der Mehrwertsteuerreform 2010 in Aussicht gestellt wurde; auch hier vielleicht noch ein paar Ausführungen in der Detailberatung.

Schliesslich zu den Auswirkungen dieser Vorlage: Wir rechnen mit jährlichen Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer - weil auch die ausländischen Unternehmen praktisch flächendeckend einbezogen werden können - von ungefähr 68 bis 70 Millionen Franken. Für die Kantone und Gemeinden wirkt sich diese Vorlage auch positiv aus, je nachdem, wie wir die Parkplatzregelung - Mehrwertsteuerpflicht bei Parkplätzen - treffen, ein bisschen mehr oder weniger positiv. Die privaten Haushalte sind kaum betroffen. Die Volkswirtschaft als Ganzes wird profitieren. Vor allem werden von dieser Mehrwertsteuervorlage die KMU profitieren, und zwar die KMU der Baubranche in den Grenzregionen der Schweiz, und dann der ganze Versandhandel.

Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und dann den Anträgen des Bundesrates zu folgen.