Müller Philipp · Nationalrat · 2015-09-24
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-24
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, die Verjährungsfrist gemäss geltendem Recht, das heisst bei zehn Jahren, zu belassen. Diese Frist ist erst im Rahmen der Reform 2010 eingeführt worden, und die damit verbundene Verfahrensbeschleunigung muss immer noch das Ziel der Verwaltung sein, denn sie ist ein Auftrag des Parlamentes.
Die Minderheit Birrer-Heimo spricht sich für eine Frist von fünfzehn Jahren gemäss dem Entwurf des Bundesrates aus.
Die Kommission empfiehlt Ihnen den Antrag der Minderheit Birrer-Heimo, der Entscheid fiel mit 15 zu 8 Stimmen, zur Ablehnung.