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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-09-24

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-24

Wortprotokoll

Die Motion fordert ja die Abzugsberechtigung energetischer Investitionen auch für Ersatzneubauten. Herr Nationalrat Egloff hat gerade aufgezeigt, wo das Problem dann wirklich liegen würde. Ersatzneubauten sind ja an sich nichts anderes als Neubauten, einfach Neubauten auf einer Parzelle, wo sie anstelle einer alten Baute stehen. Sonst unterscheiden sie sich aber nicht von Neubauten. Wenn man die Abzugsberechtigung hier zulassen würde, käme es tatsächlich zu einer steuerlichen Bevorzugung der Ersatzneubauten gegenüber neuerstellten Gebäuden. Das ist nicht nur aus Optik der Rechtsgleichheit stossend, es ist auch sachlich falsch. Wenn Sie das aus ökonomischer Warte betrachten, sehen Sie, dass man damit auch das Verursacherprinzip missachten würde. Der Verursacher negativer Effekte hat für diese aufzukommen, wie beispielsweise der Verursacher von Emissionen bei der Entsorgung von Bauschutt in Zusammenhang mit dem Abbruch.

Wenn wir das von der Motion Geforderte machen würden, würde sich tatsächlich die Frage stellen, warum wir nicht für alle Neubauten, ob das Ersatzneubauten oder eigentliche Neubauten sind, diese Erweiterung der Abzugsmöglichkeiten zulassen wollten. Wir sind in einem Bereich, in dem es wirklich keine Begründung mehr dafür gibt, warum nicht auch bei Neubauten solche Abzüge, die ja für Sanierungen gedacht sind, zugelassen werden sollen.

Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen.