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Häsler Christine · Nationalrat · 2015-09-24

Häsler Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

Ich vertrete hier eine Motion meines Vorgängers Alec von Graffenried. Wenn bestehende Altbauten saniert werden, etwa wenn ein Keller oder grundsätzlich ein altes Haus saniert wird, dann können die Bauherrschaften die Kosten oder einen Teil davon bei ihrer Steuererklärung in Abzug bringen. Wir kennen das alle.

Diese Regelung gilt aber nur bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden und nicht bei Ersatzneubauten. Ersatzneubauten sind aber manchmal ökologisch und ökonomisch weit sinnvoller als eine Sanierung des bestehenden Gebäudes. Nicht selten stellt man fest, dass eine Gebäudehülle nicht mehr genügt oder den heutigen Bedürfnissen nicht mehr entspricht, und vor allem, dass eine Renovation, eine Sanierung des bestehenden Gebäudes teurer zu stehen kommt als ein Ersatzneubau oder dass sinnvolle [PAGE 1853] energetische Massnahmen am bestehenden Gebäude eben nur bedingt vorgenommen werden können.

Gerade das müsste der Kern der Sache sein: Ersatzneubauten könnten gefördert werden, allerdings selbstverständlich nur bei Einhaltung von klaren energetischen Mindeststandards. Ersatzneubauten könnten auch aus raumplanerischer Sicht sehr sinnvoll sein, weil sie zur inneren Verdichtung von Siedlungen durchaus beitragen. Durch Abbruch und Neubau können das vorhandene Gebäudevolumen vergrössert, die Raumanordnung optimiert und etwa die Haustechnik von Grund auf neu und energetisch passend auf die Zukunft ausgerichtet geplant werden. Wenn innere Verdichtung gelingen soll, wie es das neue Raumplanungsgesetz fordert, dann müssen Ersatzneubauten ebenfalls gefördert werden.

Der Bundesrat soll deshalb mit dieser Motion beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit von energetisch begründeten Ersatzneubauten mit derjenigen von energiesparenden Sanierungen an bestehenden Gebäuden gleichgestellt wird.