Amstutz Adrian · Nationalrat · 2015-09-24
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-24
Wortprotokoll
Mit der Standesinitiative Bern wird verlangt, dass Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Mitteln, die anstelle des Erwerbseinkommens ausgerichtet werden, im Sinne der steuerlichen und wirtschaftlichen Gleichberechtigung gänzlich der Einkommenssteuer unterstellt werden. Auch die Motion der WAK-SR - das ist das zweite Geschäft - verlangt, dass Unterstützungsleistungen aus öffentlichen und privaten Mitteln der Einkommenssteuer unterstellt werden. Gleichzeitig soll aber das Existenzminimum steuerlich entlastet werden.
Ihre Kommission beantragt einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben, und die Mehrheit beantragt mit 17 zu 5 Stimmen, die Motion abzulehnen. Die Minderheit Caroni beantragt, die Motion anzunehmen.
Ihre Kommission ist wie der Kanton Bern und die WAK-SR der Meinung, dass die Ungleichbehandlungen und Schwelleneffekte sowie die damit verbundenen negativen Arbeitsanreize, welche aufgrund einer ungünstigen Ausgestaltung des Steuer- und Sozialtransfersystems entstehen, auszumerzen sind. Sie bezweifelt aber - ich betone: sie bezweifelt aber - mehrheitlich, dass eine Besteuerung von Transferleistungen dieses Problem effektiv beheben kann. So dürfte ein solches System, das in der Theorie nachvollziehbar ist, in der Praxis zu einem enormen administrativen Aufwand führen. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass es wenig zielführend wäre, wenn die Steuern von Personen mit tiefen Einkommen wiederum über eine neue oder eine erhöhte Transferleistung bezahlt werden müssten, was also ein Nullsummenspiel ergäbe. Ausserdem besteht bei Bezügen von AHV- und IV-Ergänzungsleistungen das Problem der negativen Arbeitsanreize ohnehin nicht.
Die Kommissionsmehrheit ist vielmehr überzeugt, dass das Problem durch eine gute Abstimmung von Steuer- und Sozialtransfersystem auf kantonaler Ebene weitgehend behoben werden kann und auch soll. Sie sieht deshalb keinen Bedarf für eine Änderung der entsprechenden Bundesgesetze.
Die Kommissionsminderheit ist demgegenüber der Meinung, dass mit der Kombination der Besteuerung von Sozialtransfers und der Steuerbefreiung des Existenzminimums eine horizontale Steuergerechtigkeit erreicht werden könnte und gleichzeitig Härtefälle verhindert werden könnten. Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen deshalb, die Motion der WAK-SR anzunehmen.