Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2015-09-25
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-25
Wortprotokoll
Wie der Kommissionssprecher französischer Sprache bereits ausgeführt hat, ist diese Thematik nicht neu. Wir haben schon einige solche Bestimmungen in diesem Rat behandelt und auch abgelehnt. Ich erinnere an die Standesinitiative [PAGE 1866] Nidwalden 12.319, an die parlamentarische Initiative Fehr Hans-Jürg 10.514 oder an die parlamentarische Initiative 10.530 der grünen Fraktion. Ich habe damals ziemlich breite Ausführungen gemacht, die immer noch im Amtlichen Bulletin nachlesbar sind. Ich möchte mich deshalb bei dieser Initiative, die es nach dem Antrag der Mehrheit der Kommission ebenfalls abzulehnen gilt, auf die eher neueren bzw. aktuelleren Argumente beziehen.
Auch wenn wir offenbar aus der Kernenergie aussteigen wollen, bleiben uns Abfälle aus der Energieproduktion, aus Forschung und Medizin und auch aus dem Rückbau von Kernanlagen. Deshalb ist es einfach eine Notwendigkeit, dass wir eine Lösung für ein geologisches Tiefenlager suchen. Es geht nicht darum, dass man zum Beispiel das Zwischenlager in Würenlingen dann einfach in ein Dauerzwischenlager bzw. in ein Schattentiefenlager umwandeln wird. Das ist nicht die Idee, die die Nagra verfolgt, und das entspricht auch nicht dem Auftrag, wie man Kernabfälle entsorgen sollte.
Es ist aber so: Wenn man jetzt die Spielregeln während des Spiels ändert, dann haben wir bei dieser Tiefenlagersuche - die Zahl der Standorte ist jetzt ja auf zwei Standorte, die die besten sind, zusammengeschrumpft - schon grössere Probleme bei der Umsetzung dieses Tiefenlagerprojekts. Ein Standortkanton soll dem Tiefenlager zustimmen, nicht wahr. Es geht dann um die Frage, die Herr Keller gestellt hat: Was genau ist ein Standortkanton? Eine der zwei letztlich verbliebenen Standortregionen ist zum Beispiel Zürich-Nordost. Dort ist der Lagerperimeter im Kanton Zürich. Stimmt also nur der Kanton Zürich ab? Das Standortgebiet hingegen betrifft die Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau. Stimmt dann wirklich nur noch Zürich ab, oder stimmen Thurgau und Schaffhausen sogar auch noch ab? Beim Standort Jura-Ost ist der Kanton Aargau betroffen, beim Lagerperimeter und beim Standortgebiet. Sie sehen also, wenn man drei verschiedene Standortgebiete, also Gebiete, die als Standorte von Tiefenlagern infrage kommen, anschaut, dann ist es alles andere als klar, was wirklich ein Standortkanton ist. Es können einzelne Kantone sein, es können aber auch mehrere sein. Wenn es mehrere Kantone sind oder wenn es auch nur ein einzelner Kanton ist, stellt sich immer noch das Problem, dass man nicht genau weiss, wie viel Distanz bzw. wie viel Ausdehnung der Lager- und der Standortperimeter dann effektiv haben werden.
Das sind die guten Argumente, die dafür sprechen, das Kernenergiegesetz so zu belassen, wie es ist. Das schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit auch vor. Dann ist nach Artikel 49 Absatz 4 des Kernenergiegesetzes nämlich auch klar, dass die Standortkantone, die dann jeweils betroffen sind, ein Beschwerderecht haben - das ist eine ganz wichtige Botschaft! Dieses Beschwerderecht war der Kompromiss, den man bei dieser Thematik gefunden hat.
Ich darf auch darauf hinweisen - dabei geht es genau um die Frage der demokratischen Legitimation einer solchen Lösung -, dass alle Rahmenbewilligungen für Kernanlagen gemäss Kernenergiegesetz dem fakultativen Referendum unterstehen. Das heisst also: Wenn wir eine solche Lösung finden, z. B. vorgeschlagen durch die Nagra, dann wird hier in diesem Parlament die Frage der Rahmenbewilligung diskutiert. Gegen diese Rahmenbewilligung kann man das Referendum ergreifen. Dann stimmt eben nicht nur ein kleiner Teil der Gesellschaft eines sogenannten Standortkantons darüber ab, sondern die ganze Schweiz. Die ganze Schweiz wird also die Möglichkeit haben, über ein Tiefenlager abzustimmen.
Nicht zuletzt bleibt folgende Problematik: Wenn man die Zustimmung jedes einzelnen Kantons verlangt, dann haben die Bürgerinnen und Bürger dieser Kantone ein übermässig grösseres Gewicht im demokratischen Prozess als alle anderen. Ein solches Vorgehen ist in unserem Land absolut ungeeignet, um eine nationale Problematik, wie sie die Tiefenlagerung darstellt, wirklich zu lösen.
Dann besteht noch folgendes Problem: Wenn ein Standortkanton gemäss dieser Standesinitiative einen Standort für ein Tiefenlager ablehnt, dann müssen wir letztlich einfach die zweit-, die dritt- oder die viertbeste geologisch-technische Lösung in Kauf nehmen. Das ist das grösste Problem dieser Initiative. Wenn alle Standortkantone Nein sagen, dann haben wir sowieso keine Lösung. Wenn dann irgendwie vielleicht mal der Standortkanton des viert- oder fünftbesten Standorts Ja sagt, dann haben wir eine technisch und geologisch minderwertige Lösung. Das dürfen wir aber bei dieser Thematik nicht zulassen!
Das waren auch die Gründe, warum der Ständerat am 3. Dezember 2014 mit 23 zu 17 Stimmen der Standesinitiative keine Folge gab und die UREK-NR mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls beantragt, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.