Lexipedia

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2002-03-04

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-04

Wortprotokoll

Wir stehen nun vor eineinhalb Stunden Zeitverschwendung. Diese Interpellation hat aus nahe liegenden Gründen ihre Dringlichkeit in den letzten drei Monaten verloren, und was das Materielle angeht, müssen wir sagen, dass wir genau diese Diskussion um den Staatsvertrag in einigen Monaten wieder führen werden, dann allerdings besser vorbereitet, weil dann nämlich auch die zuständige Kommission Gelegenheit gehabt hat, über diesen Staatsvertrag zu brüten. Aber die SVP-Fraktion hält an der Interpellation fest - sie hätte sie besser zurückgezogen -, also reden wir heute darüber.

Es ist der SVP-Fraktion unbenommen, diesen Staatsvertrag schlecht zu finden, aber es ist nicht in Ordnung, dass sie einen tragischen Unfall wie den Absturz der Crossair-Maschine instrumentalisiert und für ihre eigenen politischen Zwecke missbraucht. Das ist ganz schlechter politischer Stil.

Zur Sache selbst: Die SVP-Fraktion suggeriert in der Begründung ihrer Interpellation, dass der Absturz der Crossair-Maschine die direkte Folge des Staatsvertrages mit Deutschland gewesen sei. Es heisst da zum Beispiel, es gebe jetzt wegen diesem Staatsvertrag einen Zwang, die Piste 28 zu benutzen. Es heisst, diese Piste sei für Landungen nur bedingt geeignet. Es heisst, nur das Instrumentenlandesystem sei der weltweit gebräuchliche Standard, und es heisst schliesslich, die Piloten hätten keine genügende Praxis, um auf solchen Pisten zu landen. Das alles sind Unterstellungen, die vor den Tatsachen nicht standhalten. Tatsache ist nämlich:

1. Landungen ohne Instrumentenlandesystem (ILS) sind weltweit ebenso gebräuchlich wie Landungen mit ILS.

2. Die Piste 28 wird nicht erst seit dem Staatsvertrag für Landungen verwendet, sondern seit zwölf Jahren, und in dieser Zeit sind auf dieser Piste Tausende von Landungen vorgenommen worden.

3. Es ist auch nicht wahr, dass die Piloten das nicht können. Die Piloten werden ausgebildet, die Piloten üben das immer wieder, und die Piloten landen im Laufe eines Jahres x-mal. Es gehört zu ihrem Handwerk, auf solchen Pisten zu landen. Das alles begründet eben auch, warum die Piste 28 offiziell für Flugverkehr und Landungen zugelassen ist.

Nun zur entscheidenden Frage, ob es tatsächlich einen Zwang gebe, unter allen Umständen nachts zwischen 22 und 23 Uhr auf dieser Piste zu landen; es geht hier nur um diese eine Stunde. Diesen Zwang gibt es nicht. Ich lese Ihnen aus Artikel 6 des Staatsvertrages vor, in welchem die Ausnahmen geregelt sind. Ein Pilot muss nicht auf dieser Piste landen, wenn er "aufgrund von zwingenden äusseren Umständen keine Alternative zu einem Anflug aus Norden hat". Diese Umstände seien insbesondere Sicherheitsgründe, ungünstige Wetterbedingungen, Winterdienst, Flüge des Such- und Rettungsdienstes usw. Es gibt also für niemanden einen Zwang, diese Piste zu benutzen. Wie immer im Flugverkehr ist es der Pilot selber, der entscheidet, wo er landen will; das ist ganz klar.

Es wird auch behauptet, Herr Bundesrat Leuenberger hätte Warnungen in den Wind geschlagen; man habe vor der mangelnden Sicherheit dieser Piste gewarnt. Ich habe die Interpellationen nachgelesen, die aus allen möglichen Fraktionen nach Abschluss des Staatsvertrages eingereicht worden sind. Darin wurden insgesamt 50 Fragen gestellt, und nur eine von diesen 50 Fragen hatte am Rande etwas mit Sicherheit zu tun. In den Dutzenden von Protokollseiten der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, die sich mit dem Staatsvertrag befassen, ist kein einziges Wort zu Sicherheitsfragen zu lesen. Sogar im vierseitigen Positionspapier von Unique Zürich kommt das Wort "Sicherheit" lediglich einmal vor. Mit anderen Worten: Niemand hat vor und nach dem Abschluss des Staatsvertrages die Sicherheit thematisiert. Erst als der Absturz geschah, wurde sie plötzlich zum Thema.

Unsere Schlussfolgerungen sind die folgenden:

1. Der Staatsvertrag stellt keine neuen Sicherheitsprobleme.

2. Der Absturz der Crossair-Maschine hat nichts mit dem Staatsvertrag zu tun.

3. Ohne den Staatsvertrag würde eine sehr viel grössere Zahl von Flugzeugen auf Piste 28 landen müssen, weil wir dann nämlich ein deutsches und kein vertraglich geregeltes Regime hätten.