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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2002-03-04

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-04

Wortprotokoll

Die Antwort des Bundesrates auf die dringliche Interpellation der SVP-Fraktion bezüglich Abklärung der Sicherheitsmassnahmen im Vorfeld des Staatsvertrages mit Deutschland ist aus meiner Sicht dürftig und unbefriedigend. Die Frage hat auch nicht an Bedeutung verloren, wie es vorhin gesagt worden ist. Ich glaube, das Problem ist nach wie vor diskussionswürdig. Dürftig ist die Antwort vor allem bezüglich der Inhalte der Antworten, die mit dem besten Willen nicht anders als oberflächlich bezeichnet werden können. Die Antwort ist deshalb unbefriedigend, weil Zusammenhänge zwischen dem Staatsvertrag und dem Unglück vom 24. November ganz einfach in Abrede gestellt werden.

Die eindeutig bessere Lösung, die grössere Sicherheit geboten hätte, lag vor, hätte aber eine härtere Haltung gegenüber Deutschland erfordert, und vom vorauseilenden Gehorsam bezüglich Lärmreduktion hätte Abstand genommen werden müssen. Diese bessere Lösung hätte darin bestanden, die Wirkungen des Vertrages nicht mit der unglaublich kurzen Frist von einem einzigen Tag in Kraft zu setzen, sondern vorgängig die Piste 28 technisch auf den höchstmöglichen Sicherheitsstand zu bringen: also zuerst die Ausrüstung der Piste 28 mit ILS anstelle der bestehenden Anflughilfe und erst dann vermehrte Anflüge aus dieser Richtung. ILS ist gemäss internationalen Statistiken immerhin fünf Mal sicherer als das andere Verfahren. Hätte der Bundesrat gegenüber Deutschland auf dieser Reihenfolge beharrt, so wäre das [PAGE 14] Unglück mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht passiert, weil unter den gegebenen Umständen dann der Anflug von Norden her erfolgt wäre. Das heisst nicht, dass die Piste 28 grundsätzlich unsicher ist - das ist von Kollege Binder schon gesagt worden -, jedoch spielen die Bedingungen eine Rolle. Der Bundesrat beharrt in seiner Antwort auch penetrant auf seiner Aussage, Piste 28 sei sicher und damit basta, keine Diskussion darüber. Das ist doch etwas zu einfach.

Nun zum Staatsvertrag und seiner Vorgeschichte. Im letzten April vereinbarten Herr Bundesrat Leuenberger und sein deutscher Amtskollege Bodewig bekanntlich die Eckwerte des Staatsvertrages zur Reduzierung der An- und Abflüge über deutsches Gebiet bzw. vom und zum Flughafen Kloten.

Im Oktober wurde der Vertrag dann unterzeichnet, und in der dazwischenliegenden, doch sehr langen Zeit sind trotz scharfem und geschlossenem Widerstand der in dieser Frage geeinten bürgerlichen Parteien und Interessengruppen - inklusive Unique - an jenen Eckwerten nicht die geringsten Korrekturen mehr vorgenommen worden. Die Tatsache, dass der Flughafen Kloten damit im Vergleich zu anderen europäischen Flughäfen massiv benachteiligt wird, wurde völlig ausser Acht gelassen.

In der Antwort auf meine Interpellation 01.3250 vom 9. Mai letzten Jahres zu diesen Fragen schreibt der Bundesrat denn auch: "Die deutsche Seite beharrte in den Verhandlungen auf einer - weit unter dem Niveau von 1998 liegenden - Bewegungszahllimite, einer Ausdehnung der Nachtflugsperre sowie auf einer Wochenendflugbeschränkung." Auch in der umstrittenen Frage, ob das Lärmmass die Anzahl Flugbewegungen oder objektive Lärmkriterien beinhalten soll, setzte sich Deutschland mit der für die Schweiz viel ungünstigeren Flugbewegungslimite durch. Deutschland beharrte, und die Schweiz akzeptierte, um es kurz zu sagen.

Ich bin der Meinung, dass der Staatsvertrag nun möglichst rasch dem Parlament vorgelegt werden sollte. Dies dürfte auch nicht allzu schwierig sein. Das Parlament kann dazu ja nur entweder Ja oder Nein sagen. Es sind aber kurzfristig doch noch Konsequenzen zu ziehen, nach meiner Auffassung die folgenden: Erst wenn auch auf der Piste 28 ILS-Anflüge möglich sind, ist diese Piste über das bis zum 18. Oktober geltende Regime hinaus zur Übernahme von Nordanflügen einzusetzen. Vom Bundesrat erwarte ich in dieser Beziehung auch gegenüber Deutschland ein klareres Auftreten.