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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-03-04

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-03-04

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Interpellation wird dem Bundesrat unterstellt, er habe bei den Verhandlungen mit Deutschland bezüglich der An- und Abflüge in Kloten Sicherheitsrisiken in Kauf genommen, indem er Vertragsinhalte akzeptierte, die teilweise zwingend andere Landeanflüge - eben jene auf die Piste 28 - verlangen. Weil die Piste nicht die maximal mögliche Ausrüstung habe wie beispielsweise die Pisten 16 und 18, trage der Bundesrat - so ist explizit oder aber zwischen den Zeilen zu lesen - eine schwere Verantwortung. Der Vertrag mit Deutschland sei so auch nicht akzeptabel. Ich bin froh um die Antwort des Bundesrates, die solchen Unterstellungen ohne langes Federlesen den Boden entzieht. Im Vertrag ist nämlich ganz klar ausgehandelt worden, dass aus Sicherheitsgründen - sogar bei leisesten Sicherheitsbedenken - immer die bestausgerüsteten Pisten 14 oder 16 angeflogen werden dürfen. Im Übrigen sind auch die Ausführungen einleuchtend und nachvollziehbar, die der Bundesrat zum Sicherheitsvergleich der Anflugverfahren auf die Pisten 14 und 16 einerseits und auf die Piste 28 andererseits macht: Eine mögliche Schmälerung der Sicherheit auf Piste 28 wegen der nicht vorhandenen maximal möglichen technischen Ausrüstung wird durch schärfere und weiter gehende Bestimmungen betreffend Sichtweiten und allfälliges Durchstarten aufgefangen und ausgeglichen.

Die Interpellanten haben das ursprünglich anvisierte Ziel wohl verfehlt. Der Vorstoss war meines Erachtens trotzdem nicht unnütz, denn er hat dem Bundesrat die Gelegenheit gegeben, den Unterstellungen und Vermutungen entgegenzutreten, die nach dem bedauerlichen Crossair-Unfall vom letzten November aufgetaucht sind, und Klarheit zu schaffen.

Die Antwort des Bundesrates, so Herr Hegetschweiler, sei unbefriedigend und dürftig. Wer die Fakten, Herr Hegetschweiler, die einleuchtend und verständlich dargestellt werden, nicht wahrhaben oder zur Kenntnis nehmen will, muss das Problem, so meine ich, bei sich selbst suchen. Mir gibt die Interpellation jedenfalls noch die Gelegenheit, abschliessend mein Ceterum censeo zum Flughafen in Richtung des Bundesrates loszuwerden: Der Flughafen Zürich soll weiterhin ein Tor der Schweiz zur Welt sein und prosperieren. Im Interesse der Umwelt und von Hunderttausenden von Menschen um den Flughafen und in den benachbarten Regionen sind aber erstens die Anzahl der jährlichen Starts und Landungen nach oben, bei rund 300 000 Starts pro Jahr, zu beschränken. Zweitens ist von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens eine Nachtflugsperre einzurichten, mit der auf das Ruhebedürfnis und die Gesundheit der Bevölkerung Rücksicht genommen werden kann.